Antragsteller Mahnbescheid

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refa22
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#1

03.07.2009, 10:15

Also ich würde gern mal euere Meinung zu dem Thema hören:

A ist Vermieter einer Wohnung, V ist der Verwalter der Wohnung, M ist der Mieter der seine Miete nicht gezahlt hat.
V hat einen Vollstreckungsbescheid gegen M erwirkt allerdings steht da nicht drin A vertreten durch V sondern V selbst als Antragsteller!
Vollstreckungsbescheid erlassen auch schon draus vollstreckt aber jetzt kam die Gegenseite drauf, dass es ja eigentlich nicht in Ordnung ist, das V den Anspruch im eigenem Namen geltend gemacht hat, sondern Anspruchsteller ist ja A.

Wie seht ihr das könnte es da noch Probleme geben? V hat uns jetzt mit der Vollstreckung beauftragt, nachdem er das Mahnverfahren selbst durchgeführt hat.
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puppa2402
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#2

03.07.2009, 10:19

Eigentlich dürfte da nix schief gehen. Ich hab auch oft für die Verwaltung vollstreckt. Die stehen im Titel als Anspruchssteller. Die sind ja mit der Vermietungsverwaltung beauftragt. Also, Streß deswegen hat es noch nie gegeben. Ich weiß jetzt aber nicht, wie das gesetzlich so geregelt ist. Ich weiß halt nur, dass sich da noch nie jemand beschwert hat, wenn die Verwaltung als Antragsteller im Titel stand.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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zenzi75
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#3

03.07.2009, 10:27

Es kommt drauf an, ob A dem V eine Vollmacht zur klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen des A für A erteilt wurde. Wenn dem so ist, dann darf der V auch als Antragsteller/Gläubiger auftreten.
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romex
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#4

03.07.2009, 10:56

Ich meine, dass V sich sich den Anspruch von A abtreten lassen muss!!! Nur 'ne Vollmacht reicht da nicht!!! Die Forderung muss auf V übergegangen sein, damit diese wirksam vollstreckt werden kann!

Wir haben auch Verwaltervollmachten, machen die Mahnbescheide aber immer mit dem Eigentümer als Antragsteller, vertreten durch uns...
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#5

03.07.2009, 11:07

hm.... und ich hab hier Verwaltervollmachten, wo der Verwalter der WEG immer als Antragsteller auftritt...
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romex
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#6

03.07.2009, 11:14

Echt, zenzi??? Und nicht die WEG als Antragsteller??? Ich meine, dass das falsch ist, denn der Anspruch steht dem Verwalter ja nicht zu!!! Kann aber auch sein, dass ich mich irre... Also wir nehmen die WEG mit unserer Anschrift, weil die WEG-Post ja auch so hierher geht... Aber wir nehmen nie uns als Antragsteller!
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#7

03.07.2009, 11:16

Echt, romex... wir haben 2 solche Sachen, wo die Verwalter Vollmachten haben, damit sie für die WEG im eigenen Namen Klagen etc. einreichen dürfen... ich such das mal eben raus...
Zuletzt geändert von zenzi75 am 03.07.2009, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
zenzi75
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#8

03.07.2009, 11:20

so, nachgeguckt, aber die Verwalterverträge ansich liegen mir jetzt hier nicht vor, aber wenn du mal ein Muster möchtest, dann sag Bescheid, dann organisier ich dir das...
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romex
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#9

03.07.2009, 12:08

Nee, da haste jetzt was falsch verstenden! Ich brauche kein Muster!!! Wir machen das nicht und wir werden das auch nicht machen!! Selbst bei den im Ausland sitzenden Eigentümern geben wir die an - auch in einer Klage! Das wird mein Chef garantiert nicht ändern!!!

Ich denke aber, wenn so eine "Super"-Vollmacht nicht vorliegt oder aber der Anspruch nicht abgetreten ist, kann die Gegenseite die Vollstreckung abwehren!
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#10

03.07.2009, 12:43

Ich denke aber, wenn so eine "Super"-Vollmacht nicht vorliegt oder aber der Anspruch nicht abgetreten ist, kann die Gegenseite die Vollstreckung abwehren!
aber wenn der Titel doch schon rechtskräftig ist, kann man doch nix mehr machen... unabhängig davon, ob der Titel ansich rechtens ist oder nicht...
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