Hallo,
ich habe gegen einen Schuldner eine Kontopfändung beantragt.
Nun schickt die Volksbank xxx eG eine Drittschuldnererklärung, mit folgendem Hinweis:
"Die gepfändeten Ansprüche bestehen nur in folgendem Umfang: Das von der Pfändung betroffene Konto wies im Zeitpunkt der Pfändung kein pfändbares Guthaben aus.
Der Schuldner unterhält Geschäftsguthaben. Auf § 66 GenG wird hingewiesen."
Heißt das nun, dass der Schuldner Anteile an der Volksbank xxx eG hat? Ich steh irgendwie auf dem Schlauch. In § 66 GenG steht, dass der Gläubiger die Geschäftsverbindung kündigen kann.
Was soll ich denn nun machen?
Pfändung in Genossenschaftsanteile
du als schuldner kannst für den Schuldner die genossenschaftsanteile die er hat kündigen und je wie vereinbart werden die zum halben oder vollen jahr dannm ausbezahlt und deann pfändest das gleich mit bei der kündigung dass wenn du gekündigt hast und gepfändeet sobald es auszahlungsreif ist, ihr das geld bekommt.
- blackcat
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Ich habe hier wieder einen Schuldner, der Genossenschaftsanteile besitzt.
Mach ich jetzt beides gleichzeitig? Anteile kündigen und PfÜB darüber?
Oder kündige ich diese erst, warte auf die Bestätigung und mache dann den PfÜB, dann sieht das AG auch gleich, dass gekündigt wurde?
Mach ich jetzt beides gleichzeitig? Anteile kündigen und PfÜB darüber?
Oder kündige ich diese erst, warte auf die Bestätigung und mache dann den PfÜB, dann sieht das AG auch gleich, dass gekündigt wurde?
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- Forenfachkraft
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Du musst erst die Genossenschaftsanteile pfänden - inklusive Recht auf Kündigung u.a.
Dann kannst du kündigen, musst aber innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos gegen den Schuldner vollstreckt haben und dies beifügen.
Dann kannst du kündigen, musst aber innerhalb der letzten 6 Monate erfolglos gegen den Schuldner vollstreckt haben und dies beifügen.