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Zustellung Vollstreckungsbescheid wenn Schuldner im Gefängni

Verfasst: 14.05.2009, 15:38
von A_Whyti
Hallo Ihr Lieben,

unser Schuldner wurde von wegen Steuerhinterziehung eingebuchtet, wollte aber zuvor gegen den von uns beantragten Mahnbescheid keinen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegen, d. h. die Forderung anerkennen.

Nun teilte uns das Gericht leider mit, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Kann ich den Vollstreckungsbescheid wirksam ins Gefängnis zustellen lassen?

Verfasst: 14.05.2009, 15:44
von forenomi
Hab ich auch schon gemacht und hat funktioniert.

Verfasst: 14.05.2009, 15:44
von romex
Ja, kannst Du!

Name des Schuldners
c/o JVA ...
Anschrift JVA

Verfasst: 14.05.2009, 15:46
von butterflybabe
:zustimm , ist ziemlich problemlos möglich

Re: Zustellung Vollstreckungsbescheid wenn Schuldner im Gefä

Verfasst: 31.08.2011, 16:37
von A_Whyti
Sehr spät, aber :thx