Zustellung Vollstreckungsbescheid wenn Schuldner im Gefängni
Verfasst: 14.05.2009, 15:38
Hallo Ihr Lieben,
unser Schuldner wurde von wegen Steuerhinterziehung eingebuchtet, wollte aber zuvor gegen den von uns beantragten Mahnbescheid keinen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegen, d. h. die Forderung anerkennen.
Nun teilte uns das Gericht leider mit, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Kann ich den Vollstreckungsbescheid wirksam ins Gefängnis zustellen lassen?
unser Schuldner wurde von wegen Steuerhinterziehung eingebuchtet, wollte aber zuvor gegen den von uns beantragten Mahnbescheid keinen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegen, d. h. die Forderung anerkennen.
Nun teilte uns das Gericht leider mit, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Kann ich den Vollstreckungsbescheid wirksam ins Gefängnis zustellen lassen?