Zustellung Vollstreckungsbescheid wenn Schuldner im Gefängni

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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A_Whyti
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#1

14.05.2009, 15:38

Hallo Ihr Lieben,

unser Schuldner wurde von wegen Steuerhinterziehung eingebuchtet, wollte aber zuvor gegen den von uns beantragten Mahnbescheid keinen Widerspruch und gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegen, d. h. die Forderung anerkennen.

Nun teilte uns das Gericht leider mit, dass der Schuldner nicht zu ermitteln ist. Kann ich den Vollstreckungsbescheid wirksam ins Gefängnis zustellen lassen?
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forenomi
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#2

14.05.2009, 15:44

Hab ich auch schon gemacht und hat funktioniert.
Oh Herr, laß Freitag werden - Montag wird's von selbst!
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romex
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#3

14.05.2009, 15:44

Ja, kannst Du!

Name des Schuldners
c/o JVA ...
Anschrift JVA
Liebe Grüße,
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butterflybabe
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#4

14.05.2009, 15:46

:zustimm , ist ziemlich problemlos möglich
A_Whyti
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#5

31.08.2011, 16:37

Sehr spät, aber :thx
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