Hallo,
wenn der Antragsgegner Einspruch gg. VB einlegt muss man zeitgleich mit der Anspruchsbegründung die GK einzahlen oder wartet man auf die Aufforderung v. Gericht wie beim Widerspruch gg. MB?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Louisa6
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
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Dann sind "wir" so dreist und vollstrecken. Sobald mein Chef einen vollstrecken Titel hat, ist er nicht mehr zu stoppen. Ich weise ihn zwar auf die Gefahren hin, aber da gibt es bei ihm auch keinen Einspruch gegen VB. Zumal ich meine der Antragsteller muss die weteren GK nach Einspruch auch gar nicht einzahlen.VB ist da!
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Ich meine auch, dass hier keine GK zu zahlen sind. Der VB steht doch einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich. Vollstreckung ist dann möglich. Sollte die Gegenseite aber bitten, zunächst von ZV Abstand zu nehmen, da Einspruch eingelegt wurde, würde ich Rücksprache mit Chef halten.