Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

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louisa6
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#1

07.05.2009, 18:38

Hallo,

wenn der Antragsgegner Einspruch gg. VB einlegt muss man zeitgleich mit der Anspruchsbegründung die GK einzahlen oder wartet man auf die Aufforderung v. Gericht wie beim Widerspruch gg. MB?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Louisa6
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Bino
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#2

07.05.2009, 18:43

Es geht beides.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
jenniver
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#3

07.05.2009, 18:46

Wir warten auf die Aufforderung vom Gericht mit der Einzahlung der GK. Hast du schon den VB?
louisa6
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#4

07.05.2009, 18:53

ich habe bereits die Anspruchsbegründung nach Aufforderung gemacht, die GK wurden dabei nicht angefordert! VB ist da!
jenniver
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#5

07.05.2009, 19:02

VB ist da!
Dann sind "wir" so dreist und vollstrecken. Sobald mein Chef einen vollstrecken Titel hat, ist er nicht mehr zu stoppen. Ich weise ihn zwar auf die Gefahren hin, aber da gibt es bei ihm auch keinen Einspruch gegen VB. Zumal ich meine der Antragsteller muss die weteren GK nach Einspruch auch gar nicht einzahlen.
Randfichte72
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#6

07.05.2009, 19:39

Ich meine auch, dass hier keine GK zu zahlen sind. Der VB steht doch einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich. Vollstreckung ist dann möglich. Sollte die Gegenseite aber bitten, zunächst von ZV Abstand zu nehmen, da Einspruch eingelegt wurde, würde ich Rücksprache mit Chef halten.
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