Abgabe EV nach 3 Jahren DRINGEND

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Minimaus

#1

06.11.2006, 11:47

Hallöchen,

die drei Jahre sind rum. Kann ich die EV auch ohne ZV-Auftrag anfordern?? Oder muss ich einen Auftrag machen??
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leilani
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#2

06.11.2006, 12:00

Hej,

ich habe das noch nie gemacht, aber auf dem Formular von Soldan kann man doch ankreuzen: ... nur das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Also, demnach müsste das - wenn mich nicht alles täuscht - gehen.

Aber wieso willst Du das machen?

LG leilani
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Gast

#3

06.11.2006, 12:02

Ich dachte, die e. V. darf erst eingeholt werden, wenn die ZV zuvor fruchtlos verlaufen ist ?! *Grübel*
wild.diva
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#4

06.11.2006, 12:03

Ich würde eher behaupten, dass du anhand von Vollstreckungsunterlagen nachweisen musst, dass die Vollstreckung erfolglos war... Wenn du also, nachdem die EV gelöscht wurde, noch keinen ZV-Auftrag durchgeführt hast und somit auch nicht weißt, ob Geld vorhanden ist oder nicht beim Schuldner, gibt es auch keinen Grund für die Abgabe der EV...
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leilani
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#5

06.11.2006, 12:07

Hmm, das was wild.diva schreibt, klingt logisch! Darum meinte ich auch: Wieso willst Du das machen? Du weißt doch noch gar nicht, ob was zu holen ist. Und der Schuldner weiß gar nicht, wie hoch der Betrag ist, den er zahlen soll...?!
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Minimaus

#6

06.11.2006, 12:10

Also, ich habe meine Kollegin gefragt, ich mache erst eine Anfrage zum Schuldnerverzeichnis, ob der Schuldner in den letzten drei Jahren die EV noch mal abgegeben hat. Ansonsten kann ich einen neuen Auftrag machen. Nach den drei Jahren ist doch die Sperrfrist abgelaufen und ich kann wieder von vorne anfangen. Oder nicht? ich meine schon
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cappie
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#7

06.11.2006, 12:11

Du benötigst auf jeden Fall eine Unfpändbarkeitsbescheinigung. Wenn ihr die letzten drei Jahre nicht vollstreckt habt, hast du die ja nicht. Also würd ich einfach 'nen kombinierten Auftrag machen.
Herzchen
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#8

06.11.2006, 12:43

Ich mach auch immer einen Kombiauftrag. geht am schnellsten und ich hab damit nur gute Erfahrungen gemacht.
Minimaus

#9

06.11.2006, 12:59

Ja, habe ich ja auch vor. Aber vorher mache ich diese Anfrage aus dem Schuldnerverzeichnis. Denn wenn der SCH die EV in den letzten drei Jahren abgegeben hat, entstehen mir ja keine Kosten wie als hätte ich einen Auftrag gemacht. Oder? (Nur die 15,00 € für Vermögensverzeichnis)
Bärchen

#10

06.11.2006, 13:06

Ich würde auch beim Schuldnerverzeichnis einmal nachfragen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Sch wieder die e.V. abgegeben hat, groß (anscheinend seit ihr ja nicht die einzigen Gläubiger). Oder hat der Sch auf euren Antrag hin damals die eV abgegeben?

Du brauchst auf alle Fälle vorher eine Unpfändbarkeitsbescheinigung, bevor Du die eV beantragen kannst. Es sei denn, die 3 Jahre wären noch nicht rum und ihr habt in Erfahrung gebracht, dass der Sch z.B. eine neue Arbeitsstelle hat. Dann nicht.

Gruß Nina
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