Verjährung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Jule
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#1

22.04.2009, 10:49

Hallo!

Habe mal eine Frage zur Hemmung der Verjährung.
Wir haben im Dezember 2008 einen MB beantragt, in welchem wir den Nachzahlbetrag aus der BKA 2004 geltend gemacht haben. Der MB kann aber leider nicht zugestellt werden, da der Gegner unbekannt verzogen ist. Was nun? Im Juni 2009 wäre der Anspruch ja verjährt oder? Kann man die Verjährung noch irgendwie weiter hinauszögern, falls wir bis dahin keine neue Anschrift haben sollten?

Vielen Dank für die Antworten!!!
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GuterJunge
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#2

22.04.2009, 10:56

Zustellung sollte als bald als möglich erfolgen .... also regelmäßige EMA als Nachweiße für das Gericht .... wenn es hart auf hart kommt
secret72

#3

22.04.2009, 12:13

Nachdem der Schuldner unbekannt verzogen und eine öffentliche Zustellung eines Mahnbescheidsantrages nicht möglich ist, würde ich umgehend Klage einreichen mit dem Antrag auf öffentliche Zustellung und darauf hinweisen, dass rechtzeitig vor Verjährung Mahnbescheid beantragt wurde, der aber nicht zugestellt werden konnte.
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skugga
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#4

22.04.2009, 12:14

So isses. Einziger Knackpunkt könnte noch sein, dass das Gericht anfragt, warum man so lange mit dieser Variante gewartet hat, wenn eine "alsbaldige" Zustellung doch augenscheinlich nicht möglich war.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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