Öffentliche Zustellung eines VB`s

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blackcat
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#1

03.11.2006, 11:17

Hallo,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe!

Da ein Schuldner unbekannt verzogen ist, konnte der GVZ den VB nicht zustellen. Die Vollstreckungsunterlagen hat er auch mit diesem Vermerk zurück geschickt.

Ich habe eine EMA gemacht, auch diese blieb leider erfolglos. Der Schuldner bleibt unbekannt verzogen.

Nun wollte ich den VB öffentlich zustellen lassen, ich habe gelesen, dass eine EMA ausreichen sollte, doch dass AG bestreitet dies. Ich solle noch mehr eindeutige Nachweise erbringen, wie Befragung der Nachbarn, Angehörigen, Polizei etc.

Wie ist eure Meinung? Was ist da am effektivsten?

Blackcat
Minimaus

#2

03.11.2006, 11:35

Ich würde den Gerichtsvollzieher noch einmal losschicken und ihm sagen, er solle doch mal die Nachbarn befragen usw. Wenn er immer noch nichts rausbekommen hat, dann kannst Du auch an das Ordnungsamt schreiben und den Schuldner anscheissen. Er ist nämlich meldepflichtig.
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leilani
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#3

03.11.2006, 12:14

Hej!
Ja, irgendwo auch schobn einmal zu diesem Thema gepostet. Ich meine der Eintrag müsste MB vs. öffentliche Zustellung heißen. Bin mir aber nicht ganz sicher - kannst ja mal schauen...

Minimaus hat Recht! Jeder ist meldepflichtig! Wenn die normale EMA erfolglos blieb, kannst Du beim Amt ein sog. Ermittlungsersuchen bzw. ein Aufenthaltsermittlungsersuchen stellen. Das Amt selbst hat natürlich auch ein eigenes Interesse solche Leute zu finden. Und sei´s "nur" für die Zustellung der Lohnsteuerkarte, pp.
Die schicken dann jedenfalls einen Mitarbeiter dahin, um den guten Mann/die gute Frau zu finden. Der hört sich dann um, bei Nachbarn usw. Dann bekommst Du eine Mitteilung oder rufst nach einiger Zeit dort an, fragst, ob die Ermittlungen abgeschlossen sind und stellst anschließend ganz einfach wieder eine EMA. Kostet Dich in der Regel € 4,80. Ich denke mal, der GVZ nimmt mehr...

LG leilani
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infinity
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#4

03.11.2006, 14:29

Lt. Kommentar gibt es Entscheidungen, wonach die EMA zureichend ist. Damit es schnell geht, würd ich empfehlen, eine Postanfrage zu machen. Diese dann ans Gericht nachreichen und die öffentliche Zustellung beantragen. Ich würde noch anmerken, dass es in Anbetracht der Situation dem Antragsteller kaum zugemutet werden kann, hier weitere Kosten zu investieren - bspw. Detekteikosten etc. Das dürfte dann völlig ausreichend sein.
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dundine
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#5

03.11.2006, 15:28

vielleicht noch strafanzeige wegen verdacht auf betrug oder so... immerhin zahlt der schuldner nicht und zieht ja offensichtlich um, um den schulden zu entkommen, sonst hätte er sich ja umgemeldet. vermutlich wird die polizei das nur aufnehmen und kurz ermitteln, aber verursacht euch erstmal keine kosten und möglicherweise haben die den schuldner ja dann gefunden.

evt versuchen über krankenkasse oder arbeitsamt etwas herauszufinden.

hab auch grad einen fall, die schuldnerin ist unter der uns bekannten anschrift, unter der sie sozialleistungen laut amt bezieht, noch nie gemeldet gewesen.....
na

#6

03.11.2006, 22:07

Ich hatte eigentlich bisher keine Probleme mit öffentl. Zustellungen von VBen. Aber nur 1 EMA füge ich da nicht bei, Du solltest -nach meinen Erfahrungen- schon mind. 2 EMAs gemacht haben. Wobei ich eigentlich denke, dass es ausreichen sollte, wenn Du die GV-Mitteilung (die Du ja schon hast) und Deine EMA-Auskunft vorlegst.

Wg. dem Tipp mit der Strafanzeige, ich denke, dass bringt leider nichts. Und -was vor allem zu bedenken ist- es kostet sehr wohl was, und zwar muss der Mdt. die RA-Kosten tragen, denn diese sind selbst im Falle, dass der Schuldner wieder auftaucht, nicht erstattungsfähig. Also NIE ne Anzeige, ohne Auftrag und Hinweis auf die Kosten. Außerdem wird die Staatsanwaltschaft die Sache eh einstellen.

Also wenn die GV-Auskunft und die EMA nicht reichen, würde ich noch ne Postanfrage machen (kostet 1,27 EUR). Mehr Kosten würde ich erstmal nicht ausgeben. Ggf. zitiere Entscheidungen, damit das Gericht die öffentl. bewilligt. Kann Dir hier aber leider nicht mit Az. etc. weiterhelfen.
na

#7

03.11.2006, 22:10

dundine hat geschrieben:hab auch grad einen fall, die schuldnerin ist unter der uns bekannten anschrift, unter der sie sozialleistungen laut amt bezieht, noch nie gemeldet gewesen.....
Das ist natürlich krass! Aber auch hier würde ich (zunächst mal) keine Strafanzeige stellen, sondern dem Amt Bescheid geben, die sorgen schon für entsprechende Maßnahmen. Nach einiger Zeit würde ich dann wieder versuchen, eine Anschrift in Erfahrung zu bringen.
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Pepsi
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#8

04.11.2006, 14:33

:zustimm

ich würd aber auf jeden Fall erstmal Zwangsabmeldung machen, wenn das Amt das mitkriegt, kriegt sie richtig Ärger.. anscheinend kriegt sie ja auch miete, die ihr gar nicht zusteht
Jimmy
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#9

14.11.2006, 10:42

Habe dazu auch mal ne Frage: Gilt das auch für die Zustellung eines MB. HAbe das gleiche Problem wie oben beschrieben, befinde mich jedoch noch im Mahnverf. und das AG teilt mit, dass die öffentliche Zustellung eines MB nicht zulässig ist (§ 688 II Nr. 3 ZPO).
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#10

14.11.2006, 11:16

stimmt auch, das geht nicht, dann musst du Zahlungsklage einreichen
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