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Re: Mahnbescheid gegen GmbH i.L.

Verfasst: 23.09.2019, 13:08
von Anahid
Wenn der MB so nicht zugestellt werden konnte, dann beantrag doch einfach, den MB an den Liquidator zuzustellen. Dann steht dessen Name auf der Zustellurkunde und dann sollte es doch kein Problem mehr geben. :kopfkratz

Re: Mahnbescheid gegen GmbH i.L.

Verfasst: 23.09.2019, 13:33
von GVZ-Schickerin
Anahid hat geschrieben:
23.09.2019, 13:08
Wenn der MB so nicht zugestellt werden konnte, dann beantrag doch einfach, den MB an den Liquidator zuzustellen. Dann steht dessen Name auf der Zustellurkunde und dann sollte es doch kein Problem mehr geben. :kopfkratz
Ja stimmt danke. Manchmal fällt einem das Naheliegendste nicht ein. :patsch . Das versuche ich.

Re: Mahnbescheid gegen GmbH i.L.

Verfasst: 19.12.2019, 14:58
von salia81
Ich möchte dieses Thema auch gerne aufgreifen.

Wir haben einen Fall, bei dem unsere Mandantschaft eine Forderung gegen die X GmbH hat. Mit dieser wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, woraufhin auch eine Teilzahlung erfolgte. Weitere Zahlungen erfolgten trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen nicht. Aus unbekannten Gründen wurde nie ein Titel erwirkt. Es meldete sich irgendwann ein Anwalt, der mit der Schuldenbereinigung beauftragt war. Mandant stimmte zu, andere Gläubiger aber offenbar nicht, so dass die Schuldenbereinigung nicht zustande kam und das Mandat des anderen Anwalts beendet wurde. Die GmbH befindet sich in Liquidation, ist aber laut HR-Auszug noch nicht gelöscht, obwohl die Sperrfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Auch wurde bislang kein Insolvenzantrag gestellt. Macht es Sinn, hier noch weiter vorzugehen?

Re: Mahnbescheid gegen GmbH i.L.

Verfasst: 19.12.2019, 16:02
von Anahid
Ob das Sinn macht, kann ich nicht beurteilen. Solange wie keine Verjährung der Ansprüche eingetreten ist und wenn kein Insolvenzverfahren besteht, dann gibt es zumindest theoretisch die Chance, bei dem Liquidator der GmbH was zu holen. Hast Du Dich mal über den schlau gemacht (z.B. Einsicht ins Vollstreckungsportal genommen.....überprüft, ob der selbst vielleicht insolvent ist)?