Mahnbescheid gegen GmbH i.L.
- Anahid
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Wenn der MB so nicht zugestellt werden konnte, dann beantrag doch einfach, den MB an den Liquidator zuzustellen. Dann steht dessen Name auf der Zustellurkunde und dann sollte es doch kein Problem mehr geben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ja stimmt danke. Manchmal fällt einem das Naheliegendste nicht ein. . Das versuche ich.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
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- salia81
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Ich möchte dieses Thema auch gerne aufgreifen.
Wir haben einen Fall, bei dem unsere Mandantschaft eine Forderung gegen die X GmbH hat. Mit dieser wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, woraufhin auch eine Teilzahlung erfolgte. Weitere Zahlungen erfolgten trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen nicht. Aus unbekannten Gründen wurde nie ein Titel erwirkt. Es meldete sich irgendwann ein Anwalt, der mit der Schuldenbereinigung beauftragt war. Mandant stimmte zu, andere Gläubiger aber offenbar nicht, so dass die Schuldenbereinigung nicht zustande kam und das Mandat des anderen Anwalts beendet wurde. Die GmbH befindet sich in Liquidation, ist aber laut HR-Auszug noch nicht gelöscht, obwohl die Sperrfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Auch wurde bislang kein Insolvenzantrag gestellt. Macht es Sinn, hier noch weiter vorzugehen?
Wir haben einen Fall, bei dem unsere Mandantschaft eine Forderung gegen die X GmbH hat. Mit dieser wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, woraufhin auch eine Teilzahlung erfolgte. Weitere Zahlungen erfolgten trotz mehrerer Zahlungsaufforderungen nicht. Aus unbekannten Gründen wurde nie ein Titel erwirkt. Es meldete sich irgendwann ein Anwalt, der mit der Schuldenbereinigung beauftragt war. Mandant stimmte zu, andere Gläubiger aber offenbar nicht, so dass die Schuldenbereinigung nicht zustande kam und das Mandat des anderen Anwalts beendet wurde. Die GmbH befindet sich in Liquidation, ist aber laut HR-Auszug noch nicht gelöscht, obwohl die Sperrfrist von einem Jahr bereits abgelaufen ist. Auch wurde bislang kein Insolvenzantrag gestellt. Macht es Sinn, hier noch weiter vorzugehen?
- Anahid
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Ob das Sinn macht, kann ich nicht beurteilen. Solange wie keine Verjährung der Ansprüche eingetreten ist und wenn kein Insolvenzverfahren besteht, dann gibt es zumindest theoretisch die Chance, bei dem Liquidator der GmbH was zu holen. Hast Du Dich mal über den schlau gemacht (z.B. Einsicht ins Vollstreckungsportal genommen.....überprüft, ob der selbst vielleicht insolvent ist)?
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