Mahnbescheid gegen GmbH i.L.

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ich
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#1

01.04.2009, 10:13

Hat von euch schon mal jemand das Mahnverfahren gegen eine GmbH i.L. (in Liquidation) betrieben und kann mir hierbei helfen??

Danke gleich schon mal!!
Linda*
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#2

01.04.2009, 11:35

Ich habe noch kein Verfahren gegen eine GmbH i. L. betrieben; aber ich frage mich, ob das sinnvoll ist.

Wann wurde dann ins HR eingetragen, dass die Gesellschaft sich aufgelöst hat? Denn nach Ablauf eines Jahres kann der Liquidator die Löschung der Gesellschaft aus dem HR anmelden.

Und dann hast du einen Titel gegen eine gelöschte GmbH?
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wifey
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#3

01.04.2009, 11:41

ich befürchte auch, dass Dir der MB nicht helfen wird ..... :-(
Viele Grüße

ich
Gast

#4

22.04.2009, 22:26

Ich würde den Mahnbescheid nicht gegen die Fa. i.L. beantragen, sondern gegen den Liquidator bzw. (nach Löschung) gegen den Nachtragsliquidator beantragen. Erst würde ich einen chronologischen Handelsregisterauszug am Registergericht anfordern.
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#5

23.04.2009, 07:34

Aus welcher Rechtsgrundlage soll das denn möglich sein? Warum sollte der Liquidator persönlich haften und warum sollte es überhaupt einen Nachtragsliquidator geben?
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DumDiDum
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#6

27.04.2009, 14:35

Ich würde den Mahnbescheid ganz schnell machen, gegen die GmbH i.L. vetr. durch die Liquidatoren. Die müssen sich nämlich nun um die Verteilung des Gesellschaftsvermögens kümmern.
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#7

20.09.2019, 13:11

Ich muss dieses Thema einmal aufgreifen. Ich habe einen Mahnbescheid gegen eine GmbH i.L. versucht zu machen. Der konnte aber nicht zugestellt werden wegen Anschrift nicht zu ermitteln. Nun hatte ich beim Amtsgericht nach einer anderweitigen Adresse gefragt. Das Gericht teilte dazu mit, dass diesem durch einem Notar mitgeteilt wurde, dass die Löschung der Firma nach Ablauf des gesetzlich vorgeschlagenen Sperrjahres angemeldet werden wird. Den Liquidator hatte ich angeschrieben, dass er noch die BK-Abrechnung zahlen müsste. Geäußert hatte er sich nicht. Nun ist die Firma aber lt. HR noch nicht gelöscht. Wenn die gelöscht ist, müsste ich nach meinem Verständnis einen Mahnbescheid auf die Privatperson des Liquidators machen? Das die BK-Abrechnung noch offen ist, hätte er auch ohne mein Schreiben wissen müssen. Kann ich auch jetzt schon einen Mahnbescheid gegen ihn als Privatperson machen oder muss ich noch warten?

Bin mir gerade nicht so ganz sicher.

:thx
Liebe Grüße

Sylvia

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#8

23.09.2019, 11:39

Hat hier keiner einen Rat?
Liebe Grüße

Sylvia

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Anahid
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#9

23.09.2019, 12:22

Also ich hab damals mal einen MB gegen eine GmbH i.L. beantragt. Zustellanschrift war die Anschrift des Liquidators und gegen den hab ich danach persönlich vollstreckt. Hat geklappt und Forderung wurde ausgeglichen.
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#10

23.09.2019, 12:51

Anahid hat geschrieben:
23.09.2019, 12:22
Also ich hab damals mal einen MB gegen eine GmbH i.L. beantragt. Zustellanschrift war die Anschrift des Liquidators und gegen den hab ich danach persönlich vollstreckt. Hat geklappt und Forderung wurde ausgeglichen.
Das hatte ich schon versucht. Der MB lautet auf die GmbH i.L. und ich hatte die Privatanschrift des Liquidators genommen. Der Postbote sieht dann ja natürlich nur, dass dort keine Firma ansässig ist und stellt nicht zu. Das ging bei mir nämlich nicht durch. Daher die Überlegung, ob ich einen weiteren Mahnbescheid nach Löschung machen kann gegen den Liquidator als Privatperson. Schließlich haftet er ja.
Liebe Grüße

Sylvia

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