Kosten des MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Petra23
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 20.03.2009, 11:43

#1

20.03.2009, 11:59

Hallo,

wir habe einen MB gegen einen säumigen Schuldner eingereicht. 5 Tage nach Zustellung hat er Widerspruch eingelgt, aber die Hauptforderung am selben Tag überwiesen. Der Widerspruch wurde aber nicht auf die Kosten beschränkt, sondern richtete sich gegen den gesamten Anspruch.

Müssen wir jetzt ins streitige Verfahren gehen, um die Gerichts- und Anwaltskosten für den MB geltend zu machen?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

Viele Grüße Petra23
Eve80
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 513
Registriert: 25.02.2009, 17:17

#2

20.03.2009, 12:34

Zwangsläufig, einen Titel bekommt ihr ja nicht mehr. Anders wüßte ich nicht, wie ihr sonst an eure Kosten rankommen könnt.
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