Einspruch gegen VB nach 1 Jahr!

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blackcat
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#1

26.10.2006, 16:19

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass ein Schuldner jetzt Einspruch gegen den VB erhoben hat. Der VB ist allerdings schon am 20.01.06 erlassen und auch zugestellt worden. Die Zwangsvollstreckung ist in vollem Gange...???

Ich dachte man hätte nur 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen...

:bahnhof
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blackcat
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#2

26.10.2006, 16:20

Ähm, also Einspruch nach 1/2 Jahr...
evelyn m.
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#3

26.10.2006, 16:21

stimmt. du kannst - wenn du die aufforderung vom streitgericht bekommst - beantragen, den einspruch als unzulässig, da verspätet, zu verwerfen. damit hat sichs dann auch erledigt, wenn die gegenseite nicht wiedereinsetzung beantragt und begründen kann.

kostenfestsetzung nicht vergessen!
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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angel30
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#4

26.10.2006, 16:57

also, zwei wochen ist die einspruchsfrist, das ist richtig. soweit ist weiss überprüft das mahngericht die zulässigkeit des einspruches nicht selbst (gerichte halt). Die geben die angelegenheit glaub ich einfach an streitgericht weiter. wenn du von denen ne mitteilung gekommst würde ich auch ein schreiben schicken, dass der einspruch unzulässig ist, weil frist versäumt.
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blackcat
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#5

27.10.2006, 09:20

Ok, danke! Dann warte ich mal auf Nachricht vom Prozessgericht.

Geht ja gar nicht, sowas...
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Jennifer
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#6

27.10.2006, 19:52

Nach 1/2 Jahr Einspruch eingelegt??? Das ist ihm aber früh aufgefallen...

Also da braucht er wirklich gute SEHR Argumente, anderenfalls habt ihr gewonnen! :lol:
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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Bluerabbit
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#7

18.02.2009, 08:25

Ich muss das hier nochmal aufwärmen. Habe hier nämlich so eine Sache. VB ist von 02/07 (!!), wir haben bereits ZV eingeleitet und da gesagt bekommen, dass Schuldner 2006 die EV abgegeben hat und jetzt hat er Einspruch eingelegt.

Wie lautet denn der Antrag auf Verwerfung des Einspruches? Wir sind hier gerade am rätseln, wie wir uns am besten ausdrücken.
Liebe Grüße
Christiane

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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
rosa

#8

18.02.2009, 09:01

Wie lautet denn der Antrag auf Verwerfung des Einspruches?
du musst einfach nur schreiben

...beantragen wir, den einspruch des schuldners vom .... gegen den VB vom...zugestellt am... als verspätet zurückzuweisen.

begründung:
vb wurde zugsestellt am..., nach § 700 zpo (richtig??) ist die frist zur einlegung des einspruches bereits seit dem.... abgelaufen. der eingang des einspruchschreibens vom ...ist somit verspätet.

der einspruch ist zurückzuweisen
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