ich stehe gerade vor der Frage, was ich bei einem Schuldner jetzt machen soll:
Die ZV verlief erfolglos. Der GVZ hat mitgeteilt, dass der Schuldner im Dezember 2005 die e.V. geleistet hat. Gleichwohl schrieb er aber auch, dass er glaubt, eine neue e.V. nach § 903 ZPO wäre ggf. sinnvoll, da der Schuldner wohl einer neuen Tätigkeit nachgeht und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt (was vorher der Fall war).
Ich bin nun am Überlegen, ob ich einfach eine Kontopfändung einleiten oder ob ich die Abgabe einer neuen e.V. beantragen soll?!
Was meint ihr?
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