Frage zum Thema Pfändungsrang/Erhöhung Pfändungsbetrag

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Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
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#1

25.10.2006, 21:06

Hallo zusammen, habe heute so ein problem in einer vollstreckungsache, welches mich den ganzen tag schon nervt.

also zum fall selbst:

Wir haben einem Schuldner lohn und gehalt gepfändet. Wir haben dann durch die drittschuldnererklärung erfahren, dass wir nur an 2 ter Rangstelle sind.
Vorrangig wird schon eine andere forderung in höhe von monatlich 125 euro bedient.

nun hab ich aber durch die abgenommene ergänzende eidesstattliche Versicherung, dass der schuldner sehr viel mehr dort arbeitet als angenommen und dass auch die Art der Arbeit selbst anspruchvoller ist, als es das geld, dass er verdient, aussagt.

ich habe mal gelesen bzw. glaube ich es zumindest, dass derjenige gläubiger, der einen antrag auf Erhöhung bzw. fiktiver Einstufung des arbeitsentgelts stellt, und diesem in der folge entsprochen wird, im Rang an dem vorrangigen gläubiger vorbeiziehen kann! allerdings finde ich es nicht mehr im kommentar oder in einem artikel .

ich weiß nicht, vielleicht hatte ich auch gelesen, dass der gläubiger der den antrag gestellt hat, dann den differenzbetrag aus dem neuen und dem alten Pfändungsbetrag erhält.

in meinen fall wäre der gläubiger, den wir vertreten, nur an 2ter stelle. kann das sein, dass wirklich wir dann den differenzbetrag bekommen?

hat jemand damit schon erfahrungen gesammelt?

schöne Grüße
Anton79
Absoluter Workaholic
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#2

26.10.2006, 09:40

scheint ein schwieriges problem zu sein. ;-)
AH
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#3

24.05.2007, 09:12

hat jemand eine Lösung für das Problem von Anton79 gefunden, ich hab nämlich genauso eine Akte auf dem Tisch.
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