Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Problem ist folgendes:
Im Vermögensverzeichnis einer Schuldnerin zur Abgabe der e.V. hat sie angegeben, dass sie eine Kaution für ihre Mietwohnung hinterlegt hat. Nun soll ich die Kaution pfänden. Ist dies möglich? Sie hat allerdings auch angegeben, dass sie 3 Monatsmieten nicht gezahlt hat.
Auch hat sie in diesem Vermögensverzeichnis angegeben, dass sie vor 2 Monaten einen Fernseher an ihren Bruder verkauft hat für 400,00 EUR. Ist das denn für mich relevant? Kann ich den dann auch noch wegpfänden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen... Schließlich hat sie den doch veräußert und gehört nicht mehr zu ihrem Eigentum.
Pfändung einer hinterlegten Mietkaution
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Die Kaution kannst auf jeden Fall pfänden. Da bereits 3 Monatsmieten nicht bezahlt wurden, wird die Kaution wohl aller Wahrscheinlichkeit nach dafür drauf gehen. Es würde sich daher die Frage stellen, wie hoch die Kaution und die Miete ist. Das nächste Problem wäre, daß die Kaution erst zum Ende der Mietzeit ausgezahlt wird. Wenn du einen Schuldner hast, der erst in 40 Jahren vor hat, auszuziehen, ist das natürlich ziemlich blöd... Hab da auch so eine Sache...
Das mit dem Fernseher siehst du ganz richtig. Es würde sich eher die Frage stellen, ob das Geld noch da ist, wovon ich mal nicht ausgehe...![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Das mit dem Fernseher siehst du ganz richtig. Es würde sich eher die Frage stellen, ob das Geld noch da ist, wovon ich mal nicht ausgehe...
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Aus Fehlern wird man klug, drum is einer nie genug... :D
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Wenn ich die Kaution jetzt pfände, ist doch der Vermieter der Drittschuldner, oder? Ich gehe mal davon aus, dass dies auch über nen Pfüb läuft... Oder seh ich das jetzt falsch?
Na das Geld vom Fernseher ist mit Sicherheit nicht mehr da...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Na das Geld vom Fernseher ist mit Sicherheit nicht mehr da...
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Drittschuldner ist der Vermieter. Zur Auszahlung der Mietkaution kann es jedoch erst nach dem Auszug des Schuldners kommen. In der Regel wird die Mietkaution jedoch fast nie gepfändet werden können, da der Vermieter meist eigene Ansprüche an den Schuldner hat und diese zuerst verrechnet werden. Aber versuchen kann man es ja.