Räumung
Verfasst: 26.02.2009, 13:30
Hallo Zusammen, dies ist mein erster Eintrag und hoffe, auch an richtiger Stelle. Aufmerksam bin ich auf Euer Forum wegen einer ZV-Sache geworden, wo mir der Tipp auch ganz gut weitergeholfen hat.
Mein Chef und ich sind uns in einer ZV-Sache auf Seiten des Schuldners nicht ganz sicher, was wir tun können. Fall ist der:
Wir vertreten Schuldner (Sch). Sch war mit Gläubigerin (Gl) verheiratet, leben seit Längerem getrennt. Scheidungsantrag wurde seitens Gl jetzt auch gestellt. Beide bewohnten ein Haus mit Grundstück. Beides lt. Grundbuch Eigentum der Gl. Auf dem Grundstück Anbau, welcher von Sch zur Selbständigkeit (Fensterfirma) genutzt wurde. Maschinen sind noch drin. Sch und Gl sind sich überhaupt nicht mehr grün. Gl hat Räumungsklage - VU erwirkt (allerdings ohne Zahlungsklage auf etwaige Mietentschädigungen/-zahlungen) - existiert ja auch kein Mietvertrag.
VU ist rechtskräftig. Sch will räumen, kann aber nicht, da Gl Schlösser ausgetauscht hat und ankündigt hinsichtlich der sich noch in den Räumen befindlichen Maschinen auf Vermieterpfandrecht zu berufen. Geldforderung besteht im Wege des KfB auf Zahlung der Prozesskosten (auch schon ergangen).
M. E. muss Gl aber Sch den Zugang gewähren. Seht Ihr das auch so, dass im Wege einer einstweiligen Verfg. der Zugang verlangt werden kann, um die Sache zu räumen? Immerhin sind die Maschinen zur beruflichen Existenz des Sch von Nöten. Rechtsprechung ist schwammig, gelesen haben wir dass KfB-Zahlung im Rahmen einer entgeltlichen Überlassung von Sachen/Räumen (was wir aber vorliegend nicht haben) unter das Vermieterpfandrecht fällt.
Falls mir jemand von Euch einen Tipp geben könnte, wäre ich happy.
schon mal vielen Dank fürs Lesen
Kitti
Mein Chef und ich sind uns in einer ZV-Sache auf Seiten des Schuldners nicht ganz sicher, was wir tun können. Fall ist der:
Wir vertreten Schuldner (Sch). Sch war mit Gläubigerin (Gl) verheiratet, leben seit Längerem getrennt. Scheidungsantrag wurde seitens Gl jetzt auch gestellt. Beide bewohnten ein Haus mit Grundstück. Beides lt. Grundbuch Eigentum der Gl. Auf dem Grundstück Anbau, welcher von Sch zur Selbständigkeit (Fensterfirma) genutzt wurde. Maschinen sind noch drin. Sch und Gl sind sich überhaupt nicht mehr grün. Gl hat Räumungsklage - VU erwirkt (allerdings ohne Zahlungsklage auf etwaige Mietentschädigungen/-zahlungen) - existiert ja auch kein Mietvertrag.
VU ist rechtskräftig. Sch will räumen, kann aber nicht, da Gl Schlösser ausgetauscht hat und ankündigt hinsichtlich der sich noch in den Räumen befindlichen Maschinen auf Vermieterpfandrecht zu berufen. Geldforderung besteht im Wege des KfB auf Zahlung der Prozesskosten (auch schon ergangen).
M. E. muss Gl aber Sch den Zugang gewähren. Seht Ihr das auch so, dass im Wege einer einstweiligen Verfg. der Zugang verlangt werden kann, um die Sache zu räumen? Immerhin sind die Maschinen zur beruflichen Existenz des Sch von Nöten. Rechtsprechung ist schwammig, gelesen haben wir dass KfB-Zahlung im Rahmen einer entgeltlichen Überlassung von Sachen/Räumen (was wir aber vorliegend nicht haben) unter das Vermieterpfandrecht fällt.
Falls mir jemand von Euch einen Tipp geben könnte, wäre ich happy.
schon mal vielen Dank fürs Lesen
Kitti