Seite 4 von 4

Re: MB gg. GbR Gesellschafter vergessen

Verfasst: 09.09.2021, 11:04
von Anahid
Ich denke, dann kannst Du das nicht per MB machen. Wenn die Gesamtschuldnerschaft nicht festgestellt werden kann, hast Du eine doppelte Titulierung eines Anspruchs. Du kannst das natürlich versuchen, wie oben bereits gesagt. Legen die Gesellschafter aber Widerspruch ein, kann das ganz schön Ärger geben. Ich denke, Du kannst die Gesellschafter nur im Wege einer Klage in Anspruch nehmen. Im Klageantrag kannst Du die Feststellung der Gesamtschuldnerschaft beantragen. Aber Klage dauert halt länger.

Re: MB gg. GbR Gesellschafter vergessen

Verfasst: 09.09.2021, 11:06
von Krümelkekse
Das Problem ist aber, dass die Kosten des Mahnverfahrens ja noch einmal im MB gegen die einzelnen Gesellschafter mit aufgenommen werden, die ja nicht noch einmal entstanden wären, wenn im ersten MB gleich alle (GbR, Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2) mit aufgenommen worden wären.

Dass ich die Gebühren nicht noch einmal gegen die Mdtin abrechne ist klar.

Aber nochmal gegen die einzelnen Gesellschafter??? Ist das so richtig?

Re: MB gg. GbR Gesellschafter vergessen

Verfasst: 09.09.2021, 11:08
von Anahid
Krümelkekse hat geschrieben:
09.09.2021, 11:06
Das Problem ist aber, dass die Kosten des Mahnverfahrens ja noch einmal im MB gegen die einzelnen Gesellschafter mit aufgenommen werden, die ja nicht noch einmal entstanden wären, wenn im ersten MB gleich alle (GbR, Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2) mit aufgenommen worden wären.

Dass ich die Gebühren nicht noch einmal gegen die Mdtin abrechne ist klar.

Aber nochmal gegen die einzelnen Gesellschafter??? Ist das so richtig?
Meine Meinung steht einen Beitrag drüber. ;)