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MB gg. GbR Gesellschafter vergessen

Verfasst: 11.02.2009, 12:19
von StineP
Huhu. Hab ein Problem. Irgendwann hatte ich in der Sache schon mal geschrieben.

Haben einen VB gegen ne GbR erwirkt. Gesellschafter wurden vergessen als Antragsgegner.

Nun muss ich aber dringend gegen die titulieren und frage mich, ob ich überhaupt neue VBs erwirken darf wegen der dann vorliegenden doppelten Rechtshängigkeit.

Muss ich neu machen oder ne Titelumschreibung beantragen??

Verfasst: 11.02.2009, 12:51
von ClaireFraser
Das Mahngericht hat wohl nicht gemerkt, dass die Gesellschafter fehlen?? Normalerweise kommt doch da ne Monierung... Solche Schnarchnasen!

Evtl. solltest du eine Antragsrücknahme machen und einen neuen MB-Antrag stellen?

Oder gibt's ne Möglichkeit, dem Mahngericht zu sagen, dass es geschlafen hat und dein jetziger VB deshalb evtl. ungültig ist und zu berichtigen ist?

Verfasst: 12.02.2009, 08:35
von StineP
Oder gibt's ne Möglichkeit, dem Mahngericht zu sagen, dass es geschlafen hat und dein jetziger VB deshalb evtl. ungültig ist und zu berichtigen ist?
Das ist ja meine Frage.

Nein, eine Monierung kam nie...

Verfasst: 12.02.2009, 08:49
von ClaireFraser
Sooo.... Hab nochmal recherchert und was für dich in meinem schlauen Buch gefunden! Ich zitiere mal:

"Für die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen heißt das BGH-Urteil vom 29.01.2001, dass es ausreicht, nur noch einen Titel gegen die GbR zu erstreiten. Das BGH-Urteil ist allerdings durch Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil und Erledigung der Hauptsache nicht rechtskräftig geworden. Der Senat hält jedoch an seiner Meinung fest, dies hat er ausdrücklich in der letzten Verhandlung betont. Selbst wenn neue Gesellschafter in die GbR eintreten, haben Gläubiger die Möglichkeit, auch ohne Duldungsklagen die ZV in das Gesellschaftsvermögen zu betreiben. Da § 736 ZPO aber nicht außen vor gelassen werden darf, heißt das also, dass die ZV in das Gesellschaftsvermögen dann erfolgen kann, wenn ein Titel gegen alle Gesellschafter oder ein Titel gegen die GbR als juristische Person vorliegt. So haben auch verschiedene Gerichte entschieden: Wenn neben der GbR noch alle Gesellschafter namentlich bezeichnet sind oder nur ein Titel gegen die einzelnen Gesellschafter erstritten wird, ist (zusätzlich) auch die Vollstreckung gegen die Gesellschafter möglich (analog dem § 129 IV HGB)."

Verfasst: 12.02.2009, 08:52
von StineP
*gg

Suuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuper!

Haste ein Aktenzeichen?

Doof ist nämlich, dass die GbR mittlerweile aufgelöst wurde :(((

Natürlich sind die namentlich bezeichnet ..

Verfasst: 12.02.2009, 08:56
von ClaireFraser
Az kann ich dir auch sagen, klar:

BGH-VU vom 29.01.2001, Az: II ZR 331/00

Verfasst: 12.02.2009, 08:59
von jojo
Mh, ich verstehe den Sachverhalt nicht:

Hast du die Gesellchafter in MB angegeben und das Gericht hat die unter den Tisch fallen lassen: Berichtigung

Hast du die nicht angegeben: Hast du eine VB und kannst in das Gesellschaftsvermögen, nicht Privatvermögen vollstrecken. Da die GbR nicht mehr existiert: Pech gehabt.

Du kannst aber MB gegen die Gesellschafter machen, um in das Privatvermögen zu vollstrecken. Da liegt keine doppelte Rechtshängigkeit vor.

Verfasst: 12.02.2009, 09:02
von ClaireFraser
Du kannst aber MB gegen die Gesellschafter machen, um in das Privatvermögen zu vollstrecken. Da liegt keine doppelte Rechtshängigkeit vor.
Stimmt, das ginge auch noch nachträglich... Die Gesellschafter dann als Privatleute angeben und als Gesamtschuldner.
:zustimm

Verfasst: 12.02.2009, 09:05
von StineP
Ok - darauf wollt ich hinaus.

Danke!!!

Verfasst: 12.02.2009, 09:22
von Jupp03/11
StineP hat geschrieben:Ok - darauf wollt ich hinaus.

Danke!!!
dann aber ohne zusätzliche Anwaltskosten und die GK, die anfallen, können gegen die Gesellschafter nicht geltend gemacht werden.