MB gg. GbR Gesellschafter vergessen

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Anahid
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#21

01.09.2021, 10:29

Da würde ich Dir jetzt gemütlich entgegen halten, dass das Mahnverfahren nur bei (zumindest bis dahin) unbestrittenen Forderungen durchzuführen ist und daher nicht mit einem Widerspruch gerechnet wird. Mit den Kosten eines Gegenanwalts kann hier m.E. nicht argumentiert werden. Hier geht es einzig und allein darum, ob bei dem Mandanten höhere Kosten entstanden wären und das ist nicht der Fall. Von daher hätte der MB direkt gegen sämtliche in Frage kommenden Personen beantragt werden müssen.
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#22

01.09.2021, 10:45

Anahid hat geschrieben:
01.09.2021, 10:29
Da würde ich Dir jetzt gemütlich entgegen halten, dass das Mahnverfahren nur bei (zumindest bis dahin) unbestrittenen Forderungen durchzuführen ist und daher nicht mit einem Widerspruch gerechnet wird. Mit den Kosten eines Gegenanwalts kann hier m.E. nicht argumentiert werden. Hier geht es einzig und allein darum, ob bei dem Mandanten höhere Kosten entstanden wären und das ist nicht der Fall. Von daher hätte der MB direkt gegen sämtliche in Frage kommenden Personen beantragt werden müssen.
:zustimm

Die Kostenminderungspflicht umfasst doch in keinem Fall die Kosten, die der Gegenseite entstehen. Darauf hat man doch - insbesondere bei mehreren Parteien (2 Gegner bei 1 RA günstiger als 2 Gegner bei 2 RA) - auch keinerlei Einfluss...
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#23

08.09.2021, 13:22

Ich komme nochmal kurz darauf zurück:
Aufgrund des VBs habe ich einen PfÜB auf das Konto der GbR gemacht -> leider ohne Erfolg. Den VB gegen die GbR musste ich im übrigen an die Adresse eines Gesellschafters zustellen lassen, da die GbR als solche nicht mehr existiert.

Die entstandenen Kosten des PfüB (RA-kosten und Gk) sind im Forderungskonto eingebucht. Kann ich die beim MB gegen die beiden einzelnen Gesellschafter als Forderung mit reinnehmen oder müsste ich jetzt ein separates Foko anlegen und lediglich die Hauptforderung gg die Gesellschafter (wie eigentlich ursprünglich auch gegen die GbR) geltend machen und dann versuchen, zu vollstrecken?

Danke schon mal vorab für eure Hilfe.... Liebe und sonnige Grüße
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Anahid
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#24

08.09.2021, 13:53

Für mich stellt sich erst einmal grundsätzlich die Frage, wie Du bei einem weiteren Mahnbescheid den Zusatz da reinkriegen willst, dass die Gesellschafter als Gesamtschuldner mit der GbR haften? Ich denke nicht, dass das überhaupt geht. Auch wirst Du bei einem weiteren Mahnbescheid nicht verhindern können, dass das Gericht die Kosten mit aufnimmt, die aber ja auf keinen Fall von der Gegenseite zu tragen sind. :kopfkratz
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#25

08.09.2021, 14:06

Als ich damals meinen Fehler entdeckte, habe ich beim Mahngericht angerufen und nachgefragt, ob und wie man das korrigieren kann. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ich einen neuen MB beantragen und die Gesellschafter als Gesamtschuldner benennen soll.... Hatte mir das tatsächlich alles etwas einfacher vorgestellt...
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#26

08.09.2021, 14:35

Einfach wäre doch langweilig. ;) Ich würde dann jetzt noch einmal beim Mahngericht anrufen und fragen, wie Du in einem weiteren Mahnbescheid feststellen lassen kannst, dass hier Gesamtschuldnerschaft mit der GbR aus Mahnverfahren Az. ............... besteht. Du kannst natürlich auch einfach den neuen MB beantragen und hoffen, dass keiner der Gesellschafter Widerspruch einlegt. Wenn doch, kommst Du in Erklärungsnot. :-?
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#27

08.09.2021, 14:38

Ich werde morgen mal beim Mahngericht anrufen und mich erkundigen... Ich halte euch auf dem Laufenden.... Danke Dir erstmal Anahid
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#28

08.09.2021, 15:04

Sehr gerne. Ist ein echt blöder Fall. Fehler können ja passieren aber muss einem das danach unbedingt so extreme Problem bereiten? :roll:
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#29

09.09.2021, 09:21

Guten Morgen. Ich habe beim Mahngericht gerade angerufen und mein Problem geschildert. Dort wurden mir folgende Möglichkeiten geschildert:
1. den alten erlassenen VB zurücknehmen und nochmal neu beantragen (-> ist wohl aber keine Option, da ich mit dem ja schon ZV betrieben habe, oder?!?)

2. einen neuen MB gegen die beiden Gesellschafter beantragen und hinter den Nachnahmen schreiben "als Gesellschafter der ...GbR"
-> die hierfür anfallenden Gebühren nach 3305 VV fallen definitiv nochmal an, da dies ein neuer Antrag bei Gericht ist; lediglich die Anrechnung der GSG fällt hier weg ( habe ich ja schon im MB gegen die GbR angerechnet)
-> ich kann keine Verbindung zu dem bereits erlassenen VB herstellen (das ist technisch nicht möglich oder im System vorgesehen)

Ich bin mittlerweile ehrlich gesagt überfragt damit...
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#30

09.09.2021, 09:41

Krümelkekse hat geschrieben:
09.09.2021, 09:21
1. den alten erlassenen VB zurücknehmen und nochmal neu beantragen (-> ist wohl aber keine Option, da ich mit dem ja schon ZV betrieben habe, oder?!?)
Ja, ich denke, das geht wohl nicht mehr.
Bleibt aus meiner Sicht nur noch 2. Wobei ihr dem Mandant ja "nur" die Gerichtskosten und nicht eure Gebühren in Rechnung stellen müsst.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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