EILT!!! Muster für Vollziehungsauftrag

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

20.10.2006, 15:11

Huhuu zusammen,

hat jemand zufällig ein Muster für einen Vollziehungsauftrag?? Finde im Ra-Micro keinen!!
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#2

20.10.2006, 15:54

wenn du mir sagst, was du damit meinst?!
Gast

#3

20.10.2006, 15:54

vielleicht bin ich ja ein bißchen blöd, aber könntest Du das konkretisieren ? Was meinst Du damit ?
Gast

#4

20.10.2006, 16:24

zu 5.) Sonderregelungen zu Wirksamkeit und Vollstreckung von Schutzanordnungen

Bei familiengerichtlichen Schutzanordnungen gem. den §§ 1, 2 GewSchG kann die sofortige Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Vollstreckung der Entscheidung vor der Zustellung an den Antragsgegner durch das Gericht angeordnet werden. Die Maßnahme wird dann im Zeitpunkt ihrer Übergabe an die Geschäftsstelle zur Bekanntmachung wirksam.[1]

Entsprechendes gilt für einstweilige Anordnungen, bei denen ebenfalls die Zulässigkeit der Vollziehung vor der Zustellung angeordnet werden kann und die Wirksamkeit mit Übergabe der Entscheidung an die Geschäftsstelle eintritt, wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden hat. Im zuletzt genannten Fall gilt dabei der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugleich als Zustellungs- und Vollziehungsauftrag an den Gerichtsvollzieher.

meinst du das eventuell? Weil sonst fällt mir bei Vollziehung nur die Exekution ein.
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#5

21.10.2006, 10:07

Exekution? LOL, wenn willstn hinrichten? (sorry, musste sein)

PS: was isn ne Exekution?
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#6

21.10.2006, 10:24

:klugscheiss

Das Lehnwort Exekution kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Durchführung", Ausführung und - im juristischen Sinn - Vollstreckung. Exekution wird (außer in Österreich, siehe unten) im Allgemeinen synonym für Hinrichtung gebraucht.


Bei einer gerichtlichen Pfändung in Österreich - etwa im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage - führt der vom Gericht bestellte Exekutor eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.

Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder der Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.

wikipedia sei Dank! :thx
Viele Grüße

ich
Gast

#7

21.10.2006, 11:12

Nun wissen wir aber immer noch nicht, ob @Isa dies meinte!! *grübel*
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#8

21.10.2006, 11:17

:zustimm - und das werden wir auch erst erfahren, wenn sie sich hier wieder meldet *hoff* ;-)
Viele Grüße

ich
Gast

#10

23.10.2006, 08:03

Juhuuuu zusammen,

bin übers WE ausgeflogen, daher melde ich mich erst jetzt... Sorry...

Hier mal die Fallschilderung:

Mandantin beantragt beim Amtsgericht einen Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG. Da ihr Freund und Vater ihrer Tochter in der letzten Zeit immer beschimpft hat geht meine Chefin mit ihr gemeinsam zum Termin.

Vor Gericht wird nun folgender Vergleich geschlossen:

1. Der Antragsgegner nähert sich der Wohnung der Antragstellerin auf nicht weniger von 50 m.
2. Sollten sich die Parteien zufällig begegnen, gilt ebenfalls der Abstand von 50 m. Der Antragsgegner wird in diesem Fall den Abstand wieder herstellen.
3. Der Antragsgegner nimmt zu den Kindern der Antragstellerin keinen Kontakt auf. Insbesondere wird er sein Kind nicht vom Kindergarten abholen. Wenn der Antragsgegner das Umgangsrecht mit seinem Kind haben will, wird er dieses beantragen müssen.
4. Der Antragsgegner nimmt ferner keinen Kontak durch Fernkommunikationsmittel zu der Antragstellerin oder den Kindern auf.
5. Der Antragsgegner wird die Antragstellerin weder an ihrem jetzigen noch an einem möglichen zukünftigen Arbeitsplatz aufsuchen.
6. Sollte die Antragstelleirn in eine andere Wohnung ziehen, gilt die getroffene Regelung auch für die neue Wohnung.


So, nun soll ich diesen Vergleich durch Vollziehungsauftrag zustellen lassen. Oder reicht auch ein normales Anschreiben an den Gerichtsvollzieher, daß er den beiliegenden Vergleich an den Antraggegner zustellen soll???
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