Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Andreas

#1

10.06.2005, 15:58

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005

Zum 01.07.2005 werden die Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben.

Die unpfändbaren Beträge nach § 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO erhöhen sich z.B. von bislang 930 € auf künftig 985,15 € monatlich, also um knapp 6 %.

Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005 wurde veröffentlicht im BGBl 2005 I, 493.

Alle neuen Tabellen findet Ihr hier auf FoReNo.de :

Pfändungstabellen ab 07/2005 im PDF-Format
Antworten