Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
Zum 01.07.2005 werden die Pfändungsfreigrenzen deutlich angehoben.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO erhöhen sich z.B. von bislang 930 € auf künftig 985,15 € monatlich, also um knapp 6 %.
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005 wurde veröffentlicht im BGBl 2005 I, 493.
Alle neuen Tabellen findet Ihr hier auf FoReNo.de :
Pfändungstabellen ab 07/2005 im PDF-Format