Hallo,
unser Schuldner hat nach einem einfachen Aufforderungsschreiben gezahlt. Selten aber wahr
Jetzt aber ne ganz blöde Frage: Darf ich hier schon die 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Da gabs doch irgendwas, dass ich weniger abrechnen muss, wenns nur ein einfaches Schreiben war.
Kann mir jemand kurz auf die Sprünge helfen?
Liebe Grüße
Einfaches Aufforderungsschreiben
Habt Ihr in das Mahnschreiben keine Gebühren mit aufgenommen?
Wir rechnen in so einem Fall immer die Geschäftsgebühr ab.
Wir rechnen in so einem Fall immer die Geschäftsgebühr ab.
für ein mahnschreiben rechnen wir immer die 1,3 GG ab und setzten die gleich in das schreiben an den schuldner mit rein!
m. e. ist ein aufforderungsschreiben zur zahlung kein einfaches schreiben mehr!
m. e. ist ein aufforderungsschreiben zur zahlung kein einfaches schreiben mehr!
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Ne, da sind keine drin.
Das Schreiben hat ne Kollegin gemacht. Jetzt seh ich´s erst. Mist.
Aber 1,3 Gebühr passt schon, gell?
Das Schreiben hat ne Kollegin gemacht. Jetzt seh ich´s erst. Mist.
Aber 1,3 Gebühr passt schon, gell?
ah, ok. Danke.
Entweder ihr wart zu schnell mit antworten oder ich zu langsam mit tippen
Entweder ihr wart zu schnell mit antworten oder ich zu langsam mit tippen
Nein, eigentlich nicht. Werd ich ab jetzt aber einführen