Wir haben Vollstreckungstitel erwirkt - trotzdem verjährt?
Wir haben einen VB gegen jemanden erwirkt. Die Grundlage hierfür war eine Rechnung, die eigenltich schon verjährt ist. Der Antragsgegner hat aber keinen Widerspruch/Einspruch eingelegt und wir haben jetzt den Titel. Könnte der Antragsgegner es jetzt trotzdem noch geltend machen, dass der Einspruch eigentlich verjährt ist?
- Daisymaus512
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Bei ner Vollstreckungsgegenklage könnte er vielleicht Verjährung einwenden. Ob es ihm etwas bringt, ist ne andere Frage, schließlich ist der Titel rechtskräftig.
[color=#4080FF]Gruß Daisymaus512[/color]
[size=150][color=#0040FF]Glück ist ein kleiner Stern, der mitten in den Tag fällt.[/color] [/size]
[size=59]Ruth W. Lingenfelser[/size]
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- skugga
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Da würd ich mich auch erstmal ganz entspannt zurücklehnen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Das ginge auch nicht mehr wg. § 767 II ZPO.Daisymaus512 hat geschrieben:Bei ner Vollstreckungsgegenklage könnte er vielleicht Verjährung einwenden. Ob es ihm etwas bringt, ist ne andere Frage, schließlich ist der Titel rechtskräftig.