Titelberichtigung möglich oder neues Mahnverfahren?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
StineP

#11

06.01.2009, 09:59

Sehe ich eigentlich ähnlich wie jojo.

Selbst wenn du den Erweis bringen kannst - es ist meiner Meinung nach keine Berichtigung des Titels, wenn es sich um eine Frau statt einen Mann handelt und dann der Name komplett anders ist...
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Smilie
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#12

06.01.2009, 10:06

Jup - sehe ich auch so... M.E. dürfte hier nicht berichtigt werden. Name UND Geschlecht sind falsch... Es müsste ein neues MV gegen die Frau eingeleitet werden und die Kosten für das vorhergehende Verfahren würde ich als Schadenersatz mit reinnehmen.
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#13

06.01.2009, 15:05

Im gewissen Sinne wird ja auch hier ein Austausch der Partei vorgenommen, da Männchen gegen Weibchen getauscht wird oder umgekehrt. Da kann man mit einer fehlerhaften Schreibweise eines Namens(teils) nicht mehr kommen. Bei mir gäbe es auch keine Berichtigung.
~ Grüßle ~
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#14

06.01.2009, 15:23

Oh, da hab ich ja Glück gehabt, dass ich damals keinen Dino als Rechtspfleger hatte... :vogel :duckrenn
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#15

07.01.2009, 08:49

jojo hat geschrieben:Also bei mir gäbe es keine Berichtigung:

Eine Berichtigung nach § 319 ZPO setzt immer einen Irrtum des Gerichts voraus. Der ist hier nicht gegeben, denn der MB/VB ist antragsgemäß erlassen worden.

Wenn der Antragsteller einen nicht existierende Partei in Anspruch nimmt: Sein Problem, soll er sich vorher genau informieren. Das gilt auch bei einer Täuschung, wobei ich hier versuchen würde, bereits entstandene Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen.
Stelle ich mir interessant vor, Gläubiger fährt eine Wegstrecke von so und soviel 100 km um nachzuschauen, ob es diesen Menschen überhaupt gibt. Na ja anderes Thema.

Müssen für den Umschreibungsantrag eigentlich Gerichtskosten verauslagt werden?
annlena
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#16

08.01.2009, 20:10

Wir haben das auch immer durchbekommen.

Nötig ist dafür eine erweiterte "so oder so-Ema". Nicht lachen, die hieß bei uns immer so. :xmas2

Also das Ema anschreiben und fragen, ob es eine Person mit dem vorigen Namen an der Anschrift gab. Oder ob nur die Person mit dem neuen Namen da gemeldet ist. Es reicht keine einfache EMA aus, sondern das EMA muss definitiv bestätigen, dass eine Person mit dem alten Namen dort nie gemeldet war. Nur dann funktioniert das.

Mit der Bestätigung den VB zum AG schicken und du kriegst die Umschreibung durch.

Besser wäre natürlich noch, wenn du ein Geburtsdatum hast. Dann lässt sich die falsche Identität auf jeden Fall nachweisen.

Wir hatten das öfters und es gab nie Probleme.

Es ist auch keine Berichtigung in dem Sinne, sondern eine Umschreibung wegen falscher Identität.

Gruss
Jupp03/11

#17

08.01.2009, 20:51

Eine Umschreibung eines Titels -wohl eher der Vollstreckungsklausel- kann m. E. nur erfolgen, wenn es den alten Schuldner jemals gegeben hat. Und dies ist hier nicht der Fall. Somit kann wohl nur eine Berichtigung erfolgen, die aber nicht klappen kann, allein schon deswegen, weil der Antragsteller seine Hausaufgaben nicht vernünftig gemacht hat.
annlena
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#18

08.01.2009, 21:24

Funktioniert......aber nur, wenn über das EMA nachgewiesen werden kann, das es den alten nie gab.

Wenn es den alten Schuldner jemals gab, wie du oben ausführst, ist das nicht möglich.

Wir sind damit immer gut gefahren und hatten nie Probleme.

Bei 100 neuen Mahnsachen täglich passiert sowas häufiger mal und es war bei uns der Alltag.
Jupp03/11

#19

08.01.2009, 21:29

Ich glaube, es wäre dir jeder hier dankbar, wenn du einmal die Begründung des Gerichts für diese "Umschreibung" hier reinsetzen würdest. Mich würde zumindest die gesetzliche Vorschrift interessieren.
annlena
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#20

08.01.2009, 21:38

Ich bin nicht mehr in diesem Büro tätig.

Allerdings geht das definitiv nur, wenn über das EMA nachgewiesen werden kann, dass keine Person mit dem jeweils anderen Namen unter der Anschrift wohnhaft gewesen ist. Dieser Satz ist sehr sehr wichtig und vom EMA zu bestätigen. Deshalb hieß das bei uns immer "so-oder-so-ema".

Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, funktioniert das nicht.

Vielleicht kennt ja jemand einen Rechtspfleger hier, der sich hier zu Wort melden kann.

Mit meinen mittlerweile 12 Berufsjahren rein im Inkassobereich kann ich jedoch ruhigen Gewissens sagen, dass es da nie Probs gab, wenn der Nachweis über das EMA erstellt wurde.

Und wie gesagt, wir hatten das nicht nur einmal im Jahr, sondern eher einige Male im Monat. Bei uns ging es auch um Bestellungen etc. Und gerade die ausländischen Mitbürger schreiben ihre Namen gerne schonmal falsch bzw. werden diese falsch aufgenommen.

Wenn natürlich vorher ein Heinz Müller in Anspruch genommen wurde und nun ein Franz Meier funktioniert das nicht. Wenn aber z.b. der Heinz Müller richtig Franz Müller heißt schon. Aus dem alten Namen muss sich zumindestens ein Teil des neuen ergeben.
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