Titelberichtigung möglich oder neues Mahnverfahren?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Jupp03/11

#21

08.01.2009, 21:43

Auch das Geschlecht?
annlena
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 28.11.2008, 12:01
Wohnort: Düsseldorf

#22

08.01.2009, 21:47

Wenn z.b. ein Geschlecht nicht ordnungsgemäss zugeteilt werden kann, was bei ausländischen Namen öfters der Fall ist, dann lässt sich auch das "Geschlecht" umwandeln. ;)

Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass die GV das in der Regel nicht interessiert, wenn der Name ansich stimmt.

Wenn beides nicht korrekt ist, dann funktioniert auch eine Umschreibung. Aber eben alles nur mit der eindeutigen Bestätigung des EMA.
annlena
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 28.11.2008, 12:01
Wohnort: Düsseldorf

#23

08.01.2009, 21:52

Irgendwie hatte ich meinen vorletzten Beitrag bearbeitet und die Korrektur erscheint aber nicht.

Daher vorsorglich nochmal:

Wenn natürlich vorher ein Heinz Müller in Anspruch genommen wurde und er richtig Franz Meier heißen soll, funktioniert das nicht. Im neuen Namen muss ein Teil des alten enthalten sein. Wenn jedoch der Heinz mit Vornamen richtig Franz heißt, funktioniert das.

Aber eben und das ist das wichtigste, mit der Bestätigung, dass die jeweils andere "Person" nie unter der Anschrift gemeldet war.

Und bei einer Bestellung hat man in der Regel einen Empfänger und den auch mit Unterschrift.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#24

09.01.2009, 08:33

Bei mir geht es nicht und ich lehne regelmässig ab, Begründung: Kein Irrtum des Gerichts, keine Korrektur
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
annlena
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 28.11.2008, 12:01
Wohnort: Düsseldorf

#25

10.01.2009, 19:44

Dann bist du aber der erste.....bei mir wurde es noch nie abgelehnt.
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3166
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#26

11.01.2009, 15:36

Mag sein, dass ich der erste bin, aber dafür mit schöner regelmässigkeit. Und guck mal, mein Bruder im Gewicht, 13, lehnt auch ab. Ich würde daher sagen: Bisher Glück gehabt...
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Jimmy
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 01.07.2006, 21:58
Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter

#27

14.04.2009, 12:51

Rückmeldung: Umschreibung des Titels ist erfolgt. Ich sehe das mit Irrtum aber anders. Die Zustellung des MBs hätte ja noch nicht erfolgen können/dürfen, da es die Person ja nicht gibt. Da hat der Zustellungsbeamte (Postbote) nicht korrekt gerbeitet.
Lori79
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 408
Registriert: 10.04.2016, 21:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#28

05.11.2020, 10:21

Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem: Der Vollstreckungsbescheid lautet "Herr Sonja...". Meines Erachtens ist es ja offensichtlich dass es sich um Sonja eine Frau handelt, meint Ihr ich könnte die Vollstreckung einleiten mit Frau obwohl im VB Herr steht, oder müsste ich eine Berichtigung beantragen ? Was meint Ihr ?
DAnke EUch
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#29

05.11.2020, 13:36

Ich würde das berichtigen lassen - nur vorsichtshalber. Ich hatte schon einen Fall, wo es ohne ging (weil ich es selbst nicht bemerkt habe) und einen, wo nicht geklappt hat.
Und ganz privat hab ich auch schon mal eine Forderung erfolgreich abgewehrt, die an Herrn Icerose gerichtet war. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Antworten