Mahnbescheid - Antragsgegner kommt nur auf Besuch an Adresse

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#1

10.12.2008, 09:03

Antragsgegner hat für eine hohe Summe eine Reise gebucht,
diese jedoch nie bezahlt. Er hat bis kurz vor Anreise den Veranstalter mit Emails und Ausreden hingehalten. Eine Zahlung ist jedoch nie erfolgt, so dass die Reise zwangsstorniert werden musste.
Antragsgegner soll für Stornokosten in nicht unerheblicher Höhe aufkommen.

Antragsgegner kommt ursprünglich aus Österreich, gab jedoch an, bei seiner Freundin in Deutschland zu wohnen. Adresse der Freundin wurde für Schriftverkehr genutzt. Es stellte sich heraus, dass dies jedoch nur eine "Briefkastenwohnung" war, die nun aufgelöst wurde.
Freundin konnte an anderem Wohnort ermittelt werden.

Nun wurde MB beantragt (an Wohnort der Freundin), der mit folgendem Hinweis nicht zugestellt werden konnte:

"Empfänger dort nicht wohnhaft, kommt dort nur auf Besuch"

Was kann ich jetzt machen?
Eine Strafanzeige war leider auch schon ergebnislos, da der Herr keinen Nutzen aus seiner Nichtzahlung ziehen konnte (Reise wurde ja zwangsstorniert) und somit kein (versuchter) Betrug vorlag.

Ich möchte diesem ***** gern an den Kragen, da wir über einen längeren Zeitraum einen ganz schönen Aufwand mit ihm hatten...
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
romex
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1375
Registriert: 06.09.2007, 08:50
Wohnort: Berlin

#2

10.12.2008, 10:20

Sorry, blackcat, aber wenn Du keine Anschrift hast, dann wird das nichts. Ich denke, Du musst in Österreich zustellen lassen. Oder mach doch einfach mal eine EMA über diese ominöse Briefkastenanschrift!
Liebe Grüße,
Bild romex
Benutzeravatar
jojo
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3168
Registriert: 26.09.2007, 15:07
Beruf: manchmal Rechtspfleger
Wohnort: Voerde

#3

10.12.2008, 10:28

Würde ich auch machen.

Wenn du den Besuchstag weisst, u.U. Zustellung durch Gerichtsbediensteten unter Angabe von Tag/Zeit beantragen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
Benutzeravatar
blackcat
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 865
Registriert: 23.10.2006, 16:05
Wohnort: Niedersachsen

#4

10.12.2008, 14:10

Eine EMA über die "Briefkastenanschrift" habe ich schon gemacht, da habe ich dann ja die richtige Adresse der Freundin heraus gefunden.

Einen Besuchstag weiß ich leider auch nicht...

So ein Mist, dann kommt der *** doch davon :frust
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
Antworten