Schuldner verstorben, was nun?!

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zenzi75
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#11

03.12.2008, 17:20

Die Frage, ob Ihr von der Urteilssumme Eure Kosten einbehalten könnt, hängt davon ab, ob Ihr das mit dem Mdt. so vereinbart hattet...
woelckchen18
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#12

03.12.2008, 17:21

ja das weiß ich ok hab wohl vergessen zu erwähnen, dass die erben das erbe ausgeschlagen haben, ich dummkopf, man die sache macht mich kirre
zenzi75
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#13

03.12.2008, 17:26

Wenn alle gesetzlichen Erben ausgeschlagen haben, dann hat der Staat geerbt!!! Supi!!!
woelckchen18
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#14

03.12.2008, 17:27

und das heißt also wir können das geld nicht einbehalten? keine ahnung ob das mit dem mandanten vereinbart war oder nicht, muss man das schriftlich haben?
zenzi75
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#15

03.12.2008, 17:32

oder nicht, muss man das schriftlich haben?
ja!

Verrechnung könnte nur in Betracht kommen, wenn Euer Mdt. mehr Vermögen als Schulden hatte und der Staat da noch was zum Ausbezahlen für Eure Rg. aus dem Vermögen des Schuldners übrig hat...
HIMI
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#16

03.12.2008, 17:34

aber dazu müßte der Fiscus ja erst mal Kenntnis von diesem Erfall haben.
ich glaub mich knutscht ein Elch
zenzi75
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#17

03.12.2008, 17:38

aber dazu müßte der Fiscus ja erst mal Kenntnis von diesem Erfall haben.
aber drauf warten, daß der Fiskus sich irgendwann mal rührt, würde ich nicht... nachher kriegt man noch was wegen Steuerhinterziehung oder sowas ähnliches auf'n Deckel...
woelckchen18
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#18

03.12.2008, 21:32

ok dann weiß ich erstmal bescheid.

danke für eure hilfe und deine zahlreichen antworten.
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#19

04.12.2008, 11:34

Markaber, aber mit dem Fred-Thema lässt sich so herrlich Blödsinn machen:

Schuldner verstorben, was nun?!

Tja, nun isser tot!

Oder anders gesagt:

Liegt der Schuldner tot im Zimmer,
lebt er nimmer!


Sorry, aber das musste ich mal loswerden
~ Grüßle ~
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Rosenrot
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#20

08.11.2011, 15:16

Hallo :-)

Wir haben als Gegner ebenfalls eine Firma. Die GVZin teilte nun mit, dass der GF verstorben ist, keine Geschäftstätigkeit mehr stattfindet und die Räumlichkeiten geschlossen sind.
Die Firma ist nicht negativ (also keine EV oder INSO) daher gehen wir davon aus, dass die Stammeinlagen ja noch irgendwo vorhanden sein müssen.

Nun stellt sich uns die Frage, was mit diesem Geld der Firma passiert, wenn offensichtlich keine Geschäftstätigkeit mehr stattfindet, müsste das Geld ja jemand erben oder? Kennt sich da jemand aus? Wir haben als Alternative gedacht, evtl eine Kontenpfändung bzgl. des Geschäftskontos zu veranlassen. Glaubt ihr, dass das etwas bringen könnte?

:thx
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