PKH im Mahnverfahren

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Yasmina
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#1

25.11.2008, 10:54

Hallo,

hat jemand von Euch schon mal PKH im Mahnverfahren beantragt?

Wäre für eine Antwort sehr sehr dankbar, da ich zwar weiß, das man das beantragen kann, nur weiß ich nicht wie :-(

danke danke danke
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skugga
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#2

25.11.2008, 11:30

Jepp, ich. Ist aber knifflig zu bekommen. Der Mandantin wurde seinerzeit auch nur PKH bewilligt, meine Chefin wurde nicht beigeordnet. Siehe auch hier:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=15274&highlight=
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#3

26.11.2008, 11:00

vielen Dank Skugga
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Soenny
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#4

26.11.2008, 11:04

Für die ZV in einer Unterhaltssache habe ich PKH mit Beiordnung bekommen, wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit. Der Schuldner war als Subunternehmer für mehrere Firmen tätig und es war aus Sicht des Gerichtes der Mandantin nicht zuzumuten, die ZV alleine durchzuziehen. Ich schau später mal, ob ich den Beschluß wiederfinde, ist schon was her ;)
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#5

26.11.2008, 11:07

das ist ganz lieb von dir, JSanny,. dankeschön
werde wohl meinen chef überzeugen müssen doch klage einzureichen, da bekommen wir sicherlich pkh
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Soenny
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#6

26.11.2008, 11:21

Wie gesagt, es ging um Kindesunterhalt. Das AG hat zunächst die PKH abgelehnt, ich habe dann sofortige Beschwerde eingelegt und entsprechend begründet, daraufhin hat das OLG den Beschluß des AG abgeändert und ratenfreie PKH für die ZV bewillig. Ich würde an deiner Stelle zunächst die PKH für die ZV einfach beantragen und den Beschluß abwarten, falls der negativ ist, sofortige Beschwerde und gut begründen, in Unterhaltssachen ist das ja relativ einfach (der Schuldner entzieht sich seiner Zahlungspflicht pp.).

Wenn du mir deine Faxnummer per PN schickst, faxe ich dir die Beschlüsse und die Begründung gerne zu ;)
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#7

26.11.2008, 11:23

JSanny, bei der ZV mags ja nochmal bessere Möglichkeiten geben, PKH zu bekommen; im Mahnverfahren ist es aber wirklich haarig, da das im allgemeinen damit abgeschmettert wird, dass das Mahnverfahren dermaßen einfach sei, dass man dafür keinen Anwalt einschalten müsse.
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#8

26.11.2008, 11:39

Habe ich auch schon mal bekommen für das Mahnverfahren, aber den Beschluß finde ich beim besten Willen nicht mehr, ist zu lange her :roll: Ich weiß nur noch, daß wir damit begründet haben, daß der Schuldner ständig seinen Wohnsitz geändert hat und deshalb diverse Nachforschungen notwenig waren. Vielleicht einfach mal damit versuchen!?
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#9

26.11.2008, 12:47

ich danke Euch vielmals !!
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