unverständliche EMA

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
YojoHB
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#11

29.11.2022, 11:41

Könnte übrigens auch gut sein, dass die Rückmeldewohnung die Wohnung ist, in die der Angefragte nach einem JVA-Aufenthalt gezogen ist.
Sowas habe ich nämlich gerade ;-) das erklärt, warum die Wohnungen vor der Rückmeldewohnung nicht im Ausland sind :-)
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#12

30.11.2022, 14:15

FHW dürfte Früherer Hauptwohnsitz heißen.
Bei ZZW würde ich auf Zweitwohnsitz tippen. (Aber das ist nur geraten.)
Nach sechs Jahren Erziehungspause große Teile des Zwischenspeichers gelöscht ... :abdreh
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Anahid
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#13

30.11.2022, 16:20

Ihr antwortet nicht wirklich auf eine Frage, die 14 Jahre alt ist, oder? :schock :augenreib :lolaway
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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