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unverständliche EMA

Verfasst: 25.11.2008, 09:18
von wissensdurst
Folgendes Problem:
Habe eine EMA bekommen mit vier verschiedenen Adressen. Dazu sind folgende Kürzel angegeben:

FHW, ZZW, RMW. Bei letzterem steht noch die Erklärung "Rückmeldewohnung". Was zum Geier soll das bedeuten? Hat jemand Erfahrung damit?

Die Auskunft an sich ist sehr umfassend. Die haben sogar die Namen und Geburtsdaten der Familienangehörigen angegeben. So eine EMA habe ich mein Lebtag noch nicht gesehen.

Verfasst: 25.11.2008, 09:19
von nephele
also wegen den abkürzungen würd ich doch glatt beim ema anrufen und nachhaken...
hab ich auch noch nie gehabt sowas...

Verfasst: 25.11.2008, 09:23
von HIMI
ich will mal vermuten, das ist eine Art Auskunft, wie Du sie eigentlich gar nicht hättest bekommen sollen sondern eigentlich für behördeninterne Zwecke, Amtshilfe etc. bestimmt ist.

Verfasst: 25.11.2008, 09:28
von Findik
Ist die Adresse (mit dem Hinweis Rückmeldewohnung) im Ausland oder einer anderen Stadt? Weil manchmal wird eine Rückmeldewohnung der Behörde angegeben, wenn man ins Ausland zieht. Wenn man anschließend zurück kommt, hat man eine Rückmeldeadresse. Also die Adresse, in der jemand wieder wohnt, wenn er zurückkommt. Das ist die Rückmeldeadresse.

Verfasst: 25.11.2008, 09:34
von Pepsi
also HW und NW hätte ich noch verstanden, nämlich Hauptwohnung und Nebenwohnung oder ZW (Zweitwohnung)

Verfasst: 25.11.2008, 10:10
von HIMI
ich denke, die Art der Auskunft ist ein "Irrtum vom Amt".

Verfasst: 25.11.2008, 13:09
von wissensdurst
Hm, also vielleicht ist es doch ein Versehen gewesen. Sämtliche Adressen sind in Deutschland und auch recht nahe beieinander gelegen. FHW könnte ja vielleicht auch "Frühere Hauptwohnung" heißen. Bleibt mir wohl nix anderes übrig, als nochmal bei dem Amt nachzufragen, was jetzt die aktuelle Anschrift davon sein soll. Schon merkwürdig.

Verfasst: 25.11.2008, 17:32
von Smilie
Wäre nett, wenn Du die Antwort mal hier reinstellen könntest - könnte ja sein, dass jemand hier sie mal braucht :-)

vorab schon mal :thx

Verfasst: 27.11.2008, 11:46
von wissensdurst
Habe jetzt die Auskunft bekommen, dass die sog. Rückmeldewohnung die aktuellste Anschrift sein soll. Bzgl. des Ausdrucks hat die Dame vom Amt aber nichts gesagt, der war so für uns gedacht, hm.

Verfasst: 27.11.2008, 11:50
von Smilie
und was ist mit den anderen Abkürzungen?