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Gebühr Widerspruch, VB

Verfasst: 04.10.2006, 09:39
von Gast
Ich hab folgendes Problem:
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Daraufhin ging die Sache an das zuständige Prozessgericht. Dann haben wir die restlichen Gerichtskosten eingezahlt. Später den VB beantragt und nach Zustellung des VB's einen ZV-Auftrag mit eV-Auftrag gemacht. Kann mir jemand sagen, welche Gebühren ich bekomm?
Ich weis, dass ich ne 1,0 für den Mahnbescheid bekomme, aber welche anderen Gebühren ich bekomm weis ich leider nicht.

Re: Gebühr Widerspruch, VB

Verfasst: 04.10.2006, 10:29
von Petra Hetterich
Hallo,

also entweder ich steh auf dem Schlauch oder dein Threat ist wirklich schwer zu verstehen.

Anna6886 hat geschrieben:Ich hab folgendes Problem:
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Daraufhin ging die Sache an das zuständige Prozessgericht. Dann haben wir die restlichen Gerichtskosten eingezahlt.
Ok, soweit komme ich noch mit. Aber wenn das Ganze im streitigen Verfahren ist, dann kriegst du doch am Ende ein Urteil und kannst keinen VB beantragen. Mit dem Widerspruch gegen den MB ist das Mahnverfahren doch gestorben und dir bleibt nur das streitige Verfahren. Versteh ich nicht. :|

Also, wenn du dich vielleicht verschrieben hast und nun ein Urteil hast aus dem du die ZV beantragt hast, dann würde ich abrechnen:

0,65 Geschäftsgebühr (angerechnet)
Post-Pauschale
1,3 Verfahrensgebühr (MB wird komplett angerechnet)
Post-Pauschale
dann noch Terminsgebühr, falls VU oder Termin oder wie auch immer
0,3 Verfahrensgebühr (für ZV)
0,3 Verfahrensgebühr (für EV)
Post-Pauschale
+ Gerichtskosten + Auslagen für GV


Vielleicht hab ich deinen Text auch falsch verstanden, aber so wie ich den Ablauf des Verfahrens interpretiert habe, müsste das so passen.

Verfasst: 04.10.2006, 10:36
von Gast
wir nehmen das ganze gerade im Unterricht durch. Aber so würde ich auch an die Sache raqngehen, wie Petra das geschriben hat.

Verfasst: 04.10.2006, 11:12
von Gast
Hallo,
da ich mich hier auch öfter schlau mache, wollte ich mich nun auch erstmalig zu Wort melden.
Bei der Aufstellung von Petra müsst Ihr eines bedenken: Die Berechnung der Telekommunikationspauschale erfolgt immer auf die zunächst entstandenen Gebühren, Anrechnungen werden erst danach abgezogen. Dies kann bei Gebühren unterhalb von 100,- € wichtig sein, da dort ja die 20%-Grenze greift. Wir machen hier im Büro viele ZV-Sachen mit solch geringen Gegenstandswerten, so dass da schon einiges an zusätzlichen Gebühren anfällt. Ich würde die Rechnung daher so machen:

1. außergerichtliche Tätigkeit (falls vorheriges Mahnschreiben)
GG Nr. 2300 VV RVG Satz 1,3
Pauschale auf 1,3 Gebühr berechnet
zzgl. U-St. / Kosten

2. Mahnverfahren
VerfG Nr. 3305 VV RVG Satz 1,0
Pauschale auf 1,0 Gebühr berechnet
abzgl. hälftiger GG, Satz - 0,65
zzgl. U-St. / Kosten

3. gerichtliches Verfahren
VerfG Nr. 3100 VV RVG Satz 1,3
TerminsG Nr. 3104/3105 Satz 1,2/0,5
Pauschale auf 2,5 / 1,8 Gebühren berechnet
abzgl. VerfG aus Mahnverf. - 1,0
zzgl. U-St. / Kosten

4. ZV
VerfG Nr. 3309 VV RVG Satz 0,3
Pauschale auf 0,3 Gebühr berechnet
zzgl. U-St. / Kosten

5. eV
VerfG Nr. 3309 VV RVG Satz 0,3
Pauschale auf 0,3 Gebühr berechnet
zzgl. U-St. / Kosten

Endsumme

Re: Gebühr Widerspruch, VB

Verfasst: 04.10.2006, 11:40
von Gast
Petra Hetterich hat geschrieben:Hallo,

also entweder ich steh auf dem Schlauch oder dein Threat ist wirklich schwer zu verstehen.

Anna6886 hat geschrieben:Ich hab folgendes Problem:
Wir haben einen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Daraufhin ging die Sache an das zuständige Prozessgericht. Dann haben wir die restlichen Gerichtskosten eingezahlt.
Ok, soweit komme ich noch mit. Aber wenn das Ganze im streitigen Verfahren ist, dann kriegst du doch am Ende ein Urteil und kannst keinen VB beantragen. Mit dem Widerspruch gegen den MB ist das Mahnverfahren doch gestorben und dir bleibt nur das streitige Verfahren. Versteh ich nicht. :|

Also, wenn du dich vielleicht verschrieben hast und nun ein Urteil hast aus dem du die ZV beantragt hast, dann würde ich abrechnen:

0,65 Geschäftsgebühr (angerechnet)
Post-Pauschale
1,3 Verfahrensgebühr (MB wird komplett angerechnet)
Post-Pauschale
dann noch Terminsgebühr, falls VU oder Termin oder wie auch immer
0,3 Verfahrensgebühr (für ZV)
0,3 Verfahrensgebühr (für EV)
Post-Pauschale
+ Gerichtskosten + Auslagen für GV


Vielleicht hab ich deinen Text auch falsch verstanden, aber so wie ich den Ablauf des Verfahrens interpretiert habe, müsste das so passen.

Ich verstehe selber nicht, warum wir einen VB beantragt haben. Wir haben nur die restlichen Gerichtskosten eingezahlt, aber keine Klage geschrieben und auch kein Urteil bekommen, aber einen VB

Verfasst: 04.10.2006, 11:51
von Gast
hat der Antragsgegner seinen Widerspruch vielleicht zurückgenommen?

Verfasst: 04.10.2006, 12:04
von Gast
in diesem Fall bekommst Du

Mahnverfahren:
VerfG 3305 Satz 1,0
VerfG 3308 Satz 0,5
Pauschale
Steuern / GK

Gerichtsverfahren:
VerfG 3100 Satz 1,3 (Die Abgabe an das Streitgericht = Sachantrag)
Pauschale
abzgl. VerfG - 1,0
Steuern / Gerichtskosten

ZV:
VerfG 3309 Satz 0,3 (ZV)
VerfG 3309 Satz 0,3 (eV)
Pauschale
Steuern / GK

evtl. müsst Ihr Klage zurücknehmen (oder für erledigt erklären, kommt auf Sachverhalt an) und Erstattung der zuviel gezahlten GK beantragen

Verfasst: 05.10.2006, 00:07
von Gofi
@RonE
Hallo, du hast geschrieben:
Die Berechnung der Telekommunikationspauschale erfolgt immer auf die zunächst entstandenen Gebühren, Anrechnungen werden erst danach abgezogen.
Gibt es hierzu irgendwelche Rechsprechung zu?
Danke im Vorfeld schon mal für die Antwort.

Gruß Fiona

Verfasst: 05.10.2006, 07:51
von lesaga
Guten Morgen!
Die Ermittlung der Auslagenpauschale vor oder nach Anrechnung ist noch immer streitig. Aber die herrschende Meinung (Praxis des Vergütungsrechts;Hansens/Braun/Schneider, Rn. 103 zu Teil 18 (Fußnote 60)) hat sich klar herausgebildet und ist bei den meisten Obergerichten anerkannt (z.B. BGH, Beschl. v. 13.07.2004, VIII ZB 14/04). Den <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> hab ich grad nicht zur Hand und kann leider nicht sagen, ob dort noch weitere Fundstellen zitiert sind. Achja, die Berechnung erfolgt vor Anrechnung (hätt ich doch beinah vergessen :D )
gruß lesaga

Verfasst: 05.10.2006, 08:27
von Pepsi
ja so wie sie entstanden ist! und auch wäre, wenn kein nachfolgendes Verfahren käme..

also ich würd die Rechnung in einem machen, ansonsten würde mein Programm auch gar nicht die Anrechnungen machen.. und die P+T entsteht natürlich in jedem Verfahren neu, also vorger., im MB Verfahren, im str. Verfahren und in der ZV..

VB beantragt, weil wohl der Widerspruch zurückgenommen oder zurückgewiesen wurde

und was ist mit der VB Gebühr?? oder geht die nicht, weil Verf.geb. entstanden ist?