zwischenzeitlich wurde aber etwas bezahlt.die rückständige miete beträgt zur zeit 4.928 €.
nehme ich jetzt den betrag von 4.928 €, wie mache in das mit den zinsen wenn zwischendurch etwas bezahlt wurde, wir aber nicht genau wissen, wann es bezahlt wurde????für welchen zeitraum berechne ich denn jetzt die zinsen?
und bei der bezeichnung des anspruches, bei der hauptforderung, welchen zeitraum gebe ich denn da an wenn ich diesen nicht genau weiss? kann man das offen lassen?
und später bei unseren gebühren könen wir doch nen mahnbescheid in eigener sache ausfüllen, oder?
ich hoffe wir haben es halbwegs verständlich geschrieben
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VLG
verena & pia