mahnbescheid wegen mietrückständen

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marlienchen83
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#1

20.11.2008, 10:01

hey ihr lieben hab mal kurz ne frage haben hier nen mahnbescheid wegen mietrückständen ausgefüllt. es sind mietrückstände für neun monate angegeben worden, wir wissen aber nicht die genauen monate in denen die miete nicht gezahlt worden ist. wir haben hier nur ein schmierzettel dass wohl die erste miete im september 2007 nicht bezahlt wurde.
zwischenzeitlich wurde aber etwas bezahlt.die rückständige miete beträgt zur zeit 4.928 €.
nehme ich jetzt den betrag von 4.928 €, wie mache in das mit den zinsen wenn zwischendurch etwas bezahlt wurde, wir aber nicht genau wissen, wann es bezahlt wurde????für welchen zeitraum berechne ich denn jetzt die zinsen?
und bei der bezeichnung des anspruches, bei der hauptforderung, welchen zeitraum gebe ich denn da an wenn ich diesen nicht genau weiss? kann man das offen lassen?

und später bei unseren gebühren könen wir doch nen mahnbescheid in eigener sache ausfüllen, oder?

ich hoffe wir haben es halbwegs verständlich geschrieben :-)

VLG

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Smilie
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#2

20.11.2008, 10:13

Hört sich nach einem ziemlichen durcheinander an...

um es wirklich Richtig zu machen, würde ich beim Mdt nochmal nachfragen, was wann gezahlt worden ist, weil Du nur dann die richtigen Zinsen fordern kannst, das würde ich ihm auch so sagen.

Oder Du nimmst einfach den aktuell offenen Betrag und beantragst Zinsen ab Zustellung des MB - muss der mdt entscheiden.
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NickyS
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#3

20.11.2008, 10:14

Wenn Du so gar keinen Anhaltspunkt hast, wann der Anspruch entstanden ist, dann gebe doch das heutige Datum mit der Bezeichnung Mietrückstände per 19.11.2008 an. Verzinsung würde ich vorsichtshalber ab Zustellung des MB wählen.
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#4

20.11.2008, 10:14

nd später bei unseren gebühren könen wir doch nen mahnbescheid in eigener sache ausfüllen, oder?
versteh ich jetzt nicht so ganz.. Du meinst, wenn der Mdt Eure Kosten nicht zahlt? Dann könnt Ihr die festsetzen lassen. Wenn es ein gerichtliches Verfahren gab, dann brauchst Du wg. der Kosten keinen MB zu machen.
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Bibi
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#5

20.11.2008, 10:16

Der Mdt. sollte Euch auch genau angeben, ob der Mieter ne Zweckbestimmung getroffen hat, damit die Zhlg. korrekt verrechnet werden können. Nicht dass Ihr im MB z. B. Miete 09/07 reinnehmt und er kann eine Quittung mit diesem Verwendungszweck vorlegen.
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