Warum wurde mir kein Antrag auf VB zugesendet?

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Kerstin1
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#1

19.11.2008, 09:26

Ich habe mal eine Frage zum Ablauf des Mahnverfahrens mit dem EGVP:

Ich habe am 22.07.2008 einen Mahnbescheid eingereicht.
Am 13.08.08 wurde mir vom Gericht die Kostennachricht per EGVP-Client zugesendet. Am 10.09.08 die Nachricht, dass der MB am 11.08.08 dem Schuldner zugestellt wurde.
So weit, so gut.

Jetzt müsste uns doch eigentlich vom Gericht automatisch der Antrag auf VB zugesendet werden?!? Es ist aber nichts passiert.

Dann habe ich dem Gericht mitgeteilt, dass wir noch kein Antragsformular bekommen haben.
Als Antwort bekam ich folgende: "Anbei erhalten Sie ein Antragsforumlar. Sie haben die Zustellnachricht über WEB-DFÜ erhalten. Da gibt es keine Vordrucke".

Warum schreiben die jetzt was wegen der Zustellnachricht. Habe doch geschrieben, dass mir diese vorliegt. Nur eben der Antrag auf VB nicht.

Es ist doch noch so, dass der Antrag auf VB automatisch vom Gericht zugesendet wird, oder hab ich jetzt total den Denkfehler? Leider haben zufällig bei allen anderen MBs die Schuldner Widerspruch eingelegt, sodass ich nicht in anderen Akten schauen könnte, wie es da war.
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blauekaros
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#2

19.11.2008, 09:40

Wir machen das Mahnverfahren zwar nicht über EGVP, aber es ist nach wie vor so, dass Du den MB machst, dann kommt die Kostenrechnung, Überweisung, MB wird zugestellt und dann kommt die Zustellungsnachricht mit VB-Antragsformular ... ich kenne jedenfalls nichts anderes. Oder läuft das jetzt in den Bundesländern vielleicht auch unterschiedlich?
Zwei Dinge sind unendlich, das Universium und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universium bin ich mir noch nicht ganz sicher. (Albert Einstein)
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HIMI
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#3

19.11.2008, 09:54

@Kerstin1: Du arbeitest mit EGVP von RA-Micro? Dann kannst Du über das EDA-Modul VB beantragen. Ein physisches Formular gibt es dazu nicht.

Schau da mal in der Startmaske unter "Neu".
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Kerstin1
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#4

19.11.2008, 12:03

@HIMI: Vielen Dank für deine Hilfe.

Ich Frage mich, warum ich das nicht weiß, dass man den VB auch so beantragen muss.
Dachte, da kriegt man noch ein Formular zugeschickt. Das elektronische Mahnverfahren ist sowieso überhaupt nicht mein Ding! Immer kapiere ich irgendwas nicht.

Also ich habe das jetzt mal so gemacht, und jetzt steht im meinem Sendeprotokoll "Mahn-Antrag". ABer ich habe doch einen VB beantragt. Ich hoffe, dass ich nichts falsch gemacht hab. Oder steht da immer Mahnantrag (egal ob MB oder VB)?

Notierst du dir eigentlich immer automatisch die Zwei-Wochen-Frist sobald die Zustellungsnachricht eingegangen ist? Oder wie machst du das?
HIMI
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#5

19.11.2008, 13:44

Du kannst Wiedervorlagen zum Mahnverfahren per Einstellung regeln. Sieh Dich mal in den Einstellungen um, da findet sich allerhand nützliches - ich würde beispielsweise auch eine Bagatellgrenze eintragen, die beispielsweise verhindert, daß nach der Verbuchung eines Zahlungseingangs wegen einer Restforderung von "53 Cent" ein VB-Antrag gestellt wird.

Das EDA-Mudul schlagt mW nur die Verfahren zum VB-Antrag vor, zu denen nach Zustellung die Widerspruchsfrist abgelaufen und kein Widerspruch eingegangen ist.

Ich nutze das selbst derzeit nicht, kann nur aus meiner Erinnerung dazu beitragen. Daher kann ich auch zum Sendeprotokoll nichts sagen. Es müßte sich dazu aber was aus den Hilfetexten ergeben.

Du kannst Dir die Vorgänge zu den Mahnverfahren zu jeder Akte ansehen, schau mal, ob da in der Akte was von "VB" steht, dann sollte, denke ich "Mahn-Antrag" OK sein.
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#6

19.11.2008, 20:37

es kommt ganz darauf an, welchen Ausbaugrad ihr benutzt, je nachdem kommt alles (außer Monierungen und VB selbst) per EGVP oder eben einzelne Sachen müssen per Papier beantragt werden

wenn du kein VB-Formular bekommen hast, heißt das wohl dass ihr alles per EGVP macht.. das ist doch total peinlich sowas beim Gericht zu fragen *kopfschüttel*

ansonsten wird die Frist (so man es denn einstellt) selbstständig als WV eingetragen (je nach Zustelldatum)

hast du denn einen VB Antrag gemacht, dann wird wohl auch einer abgesendet worden sein, habe noch nie darauf geachtet was bei EGVP als Ausgang drin steht..
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