Hallo an alle,
diesmal in eigener Sache.
Im Dez. 2000 wurde ein Gebührenbescheid für Schmutzwasser erteilt. Gegen diesen wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Mitte Feb. 2001 erging der Widerspruchsbescheid. Daraufhin wurde m. E. nach fristgerecht die Zahlung geleistet.
Jetzt aber kam gestern (immerhin sind 4 1/2 Jahre vergangen) ein weiterer Gebührenbescheid wegen Säumniszuschläge zu dem oben geschilderten Vorfall. M. E. sind diese jedoch bereits verjährt.
Wie seht ihr das Ganze?
Hinweis: Die Firma scheint kurz vor oder ist bereits in der Insolvenz zu sein.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
Säumniszuschläge: Einforderung nach über vier Jahren
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Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Hi Katja,
rein gefühlsmäßig würde ich auch für Verjährung plädieren. Aber vielleicht sollte hier mal jemand antworten, der sich auskennt
Wenn es sich schon um ein InsV handelt bzw. in absehbarer Zeit dazu wird, würde ich sowieso auf Verzögerunstaktik gehen und erst mal zurückschreiben "was wollt ihr denn - ist doch verjährt"
Aber bei Verjährung frag ich auch immer bei unseren Juristen.
rein gefühlsmäßig würde ich auch für Verjährung plädieren. Aber vielleicht sollte hier mal jemand antworten, der sich auskennt
Wenn es sich schon um ein InsV handelt bzw. in absehbarer Zeit dazu wird, würde ich sowieso auf Verzögerunstaktik gehen und erst mal zurückschreiben "was wollt ihr denn - ist doch verjährt"
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Viele Grüße
ich
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Hi Tanja,
habe zwar die Sache schon meinem Chef gegeben, aber der hat sich bis jetzt auch noch nicht darüber ausgelassen, was für ein Mist das ist.
Zumal, was unverständlich ist, warum überhaupt Säumniszuschläge gefordert werden, da der damalige Betrag rechtzeitig gezahlt wurde.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
habe zwar die Sache schon meinem Chef gegeben, aber der hat sich bis jetzt auch noch nicht darüber ausgelassen, was für ein Mist das ist.
Zumal, was unverständlich ist, warum überhaupt Säumniszuschläge gefordert werden, da der damalige Betrag rechtzeitig gezahlt wurde.
Liebe Grüße aus Berlin
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Tja, da gibt's für mich nur 2 Möglichkeiten:
ENTWEDER
blöd stellen und doof nachfragen
ODER
gar nicht drauf reagieren. (Vermisse hier gerade den "Kopf in den Sand steck-Smiley" )
Je nachdem um welchen Betrag es geht, würde ich die zweite Variante wählen.
ENTWEDER
blöd stellen und doof nachfragen
ODER
gar nicht drauf reagieren. (Vermisse hier gerade den "Kopf in den Sand steck-Smiley" )
Je nachdem um welchen Betrag es geht, würde ich die zweite Variante wählen.
Viele Grüße
ich
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Hi Tanja,
mein Chef hat sich grad das ganze angesehen und gesagt, wir müssen zahlen, das die gesamte Angelegenheit ähnlich wie bei Steuern durch Einlegung eines Widerspruchs die Zahlungsfrist nicht unterbrochen wird. Sprich wir hätten gleichzeitig zahlen und Widerspruch einlegen müssen und nicht erst den Widerspruchsbescheid abwarten, der ja leider erst einen Monat nach Zahlungsfrist eingegangen ist.
Außerdem droht die Verjährung zum Ende des Jahres und jetzt sind die noch mal alle alten Sachen durchgegangen und noch mehr Säumniszuschläge brauche ich nun wirklich nicht.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
mein Chef hat sich grad das ganze angesehen und gesagt, wir müssen zahlen, das die gesamte Angelegenheit ähnlich wie bei Steuern durch Einlegung eines Widerspruchs die Zahlungsfrist nicht unterbrochen wird. Sprich wir hätten gleichzeitig zahlen und Widerspruch einlegen müssen und nicht erst den Widerspruchsbescheid abwarten, der ja leider erst einen Monat nach Zahlungsfrist eingegangen ist.
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zum Glück gehts bloß um 34,00 EUR, die sind noch zu verkraften aber trotzdem ist es eine Frechheit kurz vor Verjährung und nicht gleich die Säumniszuschläge einzufordern.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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das stimmt allerdings auch, aber ich glaube ich würde schon mal eher anfangen meinen laden aufzuräumen und zu schauen, wo ich noch Außenstände habe.
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