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Forderungspfändung geldwerter Vorteil

Verfasst: 28.10.2008, 16:57
von Gabriele
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Habe Provisionsansprüche eines freien Handelsvertreters gepfändet und jetzt herausbekommen, daß sein Auto (Porsche 996 Turbo) auf die Firma
zugelassen ist. Wenn ich jetzt die Drittschuldnererklärung bezüglich der
Provisionsansprüche bekomme und das Fahrzeug ist nicht als geldwerter
Vorteil aufgeführt, wie soll ich reagieren?

Verfasst: 28.10.2008, 19:23
von Ernie
Eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen des § 836 III ZPO wäre sinnvoll!

Verfasst: 24.06.2009, 12:29
von megazonki
Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe bei der Formulierung des Anspruchs. Da es sich um eine Privatperson handelt, die den nagelneuen PkW (Bj.2009) dem Schuldner zur Verfügung gestellt hat.
Schuldner ist Hartz IV-Empfänger.... und ich möchte jetzt bei der DS den geldwerten Vorteil pfänden.

Dankeschön