Forderungspfändung geldwerter Vorteil

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
Gabriele
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 10.01.2008, 09:01

#1

28.10.2008, 16:57

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Habe Provisionsansprüche eines freien Handelsvertreters gepfändet und jetzt herausbekommen, daß sein Auto (Porsche 996 Turbo) auf die Firma
zugelassen ist. Wenn ich jetzt die Drittschuldnererklärung bezüglich der
Provisionsansprüche bekomme und das Fahrzeug ist nicht als geldwerter
Vorteil aufgeführt, wie soll ich reagieren?
Ernie

#2

28.10.2008, 19:23

Eine eidesstattliche Versicherung im Rahmen des § 836 III ZPO wäre sinnvoll!
Benutzeravatar
megazonki
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 06.05.2008, 12:08
Wohnort: Berlin

#3

24.06.2009, 12:29

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe bei der Formulierung des Anspruchs. Da es sich um eine Privatperson handelt, die den nagelneuen PkW (Bj.2009) dem Schuldner zur Verfügung gestellt hat.
Schuldner ist Hartz IV-Empfänger.... und ich möchte jetzt bei der DS den geldwerten Vorteil pfänden.

Dankeschön
[color=#400080]Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen. [/color]-Winston Churchill-
Antworten