MB - Bürgschaft

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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PPR Dani
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#1

13.10.2008, 16:22

Blöde Frage:
Muss einen MB aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft machen.

Was kreuze ich an:
1. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist
oder
2. Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt

???
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PeeDee
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#2

13.10.2008, 16:30

Rein nach dem Ausschlussprinzip 1.

Ich hab mir gemerkt, dass nur bei Schadensersatz oder Schmerzensgeld 2. anzukreuzen ist, sonst nie.
Also würde ich 1. sagen.
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#3

13.10.2008, 17:27

Hallo,
ich würde sagen, dass es nicht von einer Gegenleistung abhängt. Ist, glaube ich, wie ein Schuldanerkenntnis zu handhaben.
- 100 %ige Richtigkeit wird nicht gewährt - ;-)
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PeeDee
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#4

13.10.2008, 17:32

zwei Antworten, zwei Meinungen und beide nicht sicher... DAS nenn ich mal gute Frage :wink:
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PPR Dani
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#5

14.10.2008, 10:38

:frust
Naja, ich habe jetzt 2. angekreuzt und hoffe, dass keine Monierung kommt. ;-)
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