Adressenanfrage bei der Deutschen Rentenversicherung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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infinity
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#11

23.09.2006, 11:49

Die Anzeige machst du beim Einwohnemeldeamt, wo der Schuldner noch gemeldet ist. Wenn die eine Auskunft geben, er sei dort gemeldet und beispielsweise über eine Postanfrage kommt raus, dass er dort nicht aufzutreiben ist, dann schreibst du das EMA an, schickst ne Kopie von der Postanfrage mit, teilst mit, dass er da ja offensichtlich nicht mehr ist, sie mögen einen ihrer Beamten in die Spur schicken, um Nachforschungen anzustellen. Den Schuldner dann gegebenenfalls von Amts wegen abmelden und ein entsprechendes Verfahren wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz - § weiß ich jetzt nicht auf die Schnelle - einleiten und dich auf dem Laufenden halten. Wenn der Ordnungsbeamte was raus kriegt, sollen sie es dir auch mitteilen. Funktioniert manchmal.
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#12

23.09.2006, 11:59

Kann ich mir nicht vorstellen, die unterliegen dem Datenschutz... kenn ich garnicht, dass man dort anfragen darf....
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Pepsi
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#13

23.09.2006, 15:18

@Infinity: du musst doch selbst die Anzeige machen und zwar bei der StA!
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infinity
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#14

23.09.2006, 18:19

Huch, also wir machen das schon immer so, aber wenn du andere Erfahrungen hast, dann lass hören...

Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt auch gesagt, dass der Verstoß gegen das Meldegesetz eher in Richtung Bußgeldangelegenheit denn in Richtung Strafsache geht. Aber ich lass mich da gerne verbessern...
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#15

23.09.2006, 18:23

Also lt. Meldegesetz gilt das als Ordnungswidrigkeit...
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#16

23.09.2006, 20:08

@Anton79

Das "Nicht-Ummelden" stellt keine Straftat oder sowas dar.

Musst du beim Ordnungsamt melden. (Gibt ein Meldegesetz Ba-Wü, da steht das drinnen). Gibt aber auch Strafe. Wenn du den genauen § brauchst, gib Bescheid, kann ich mal besorgen (dauert aber ein bisschen, hab gerade Urlaub).
Anton79
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#17

23.09.2006, 20:10

hmm, also in meinem fall ist es so:

Der Schuldner hat in urkunden angegeben, er wohne in krefeld xxxstr. 12.
VA erteilt. Antwort GV, Schuldner dort nicht wohnhaft. Ema anfrage gemacht. schuldner ist dort nicht gemeldet. EMA anfrage:auch negativ.
kann ich trotzdem das einwohnermeldeamt anschreiben?

hab ich das richtig verstanden? die anzeige wg. verstoss des meldegesetztes muss bei der Meldebehörde gemacht werden?
nicht bei der staatsanwaltschaft?

mach ich 2 schreiben? eine an die ema deswegen, weil die mal nen beamten da zur adresse schicken sollen und mal forschen wo der abgeblieben ist?

und ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft wg. der Anzeige wg. Verstoss des meldegesetzes?
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