ZV gegen Limited Niederlassung in Deutschland

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Muzel
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#1

07.10.2008, 11:28

Hallo,

wir haben in einer Arbeitsrechtsangelegenheit gegen eine Limited Niederlassung in Deutschland ein VU erstritten.

Die Limited Niederlassung war zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch im HRB eingetragen. HR-Auszug liegt vor, mit Hinweis auf Hauptsitz in England.

Mit dem vollstreckbaren VU haben wir dann VZV wegen Kontopfändung rausgeschickt, der Drittschuldner war so freundlich und hat uns mitgeteilt, dass keine Geschäftsbeziehung mehr besteht.

Das VZV konnte dem Schuldner auch nicht zugestellt werden (Hinweis: Verzogen nach England).

Ein neuerlicher HR-Auszug über die Limited Niederlassung in Deutschland ergab, dass diese nun gelöscht ist.


Was können wir nun machen? Können wir mit dem Titel die ZV nach England betreiben? Müssen wir den Titel berichtigen lassen (Rechtsnachfolger)?

Hat jemand bereits Erfahrung mit der ZV in England gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe.

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
Bob

#2

07.10.2008, 11:43

Ganz ehrlich? Zu 99% konnt ihr den Titel in die Rundablage legen. Der "Sitz" in England dürfte eine Briefkastenadresse sein. Schau mal unter http://www.companieshouse.gov.uk/ nach ob die Ltd. in England überhaupt noch eingetragen ist.
Muzel
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Beiträge: 102
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#3

07.10.2008, 13:14

Hi Bob,

danke für deinen Hinweis. Ich hab grad erfahren, dass die Firma in England "Aktiv" ist, also noch besteht.

Den Titel doch in die Rundablage??? Oder kann was gemacht werden, bzw. der Gläubigerin empfohlen werden, dass noch etwas möglich ist?

:wink2
Liebe Grüße
Muzel
Bob

#4

07.10.2008, 13:16

Wenn es sich um eine typische deutsche Limited handelt, wurde die nur zur Haftungsbegrenzung in England gegründet und war tatsächlich nur in D tätig. In England dürfte da nichts zu holen sein.
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kora
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#5

10.11.2021, 10:57

Hier klinke ich mich mal ein.
Wir haben auch eine Ltd. vertreten, die einen Sitz in Deutschland hat. Nun hat die Ltd. (eigene Mdt.) die RA-Gebühren nicht bezahlt, sodass wir einen Kfb gem. § 11 RVG beantragt und erhalten haben.
Eine Vollstreckung per GV hat in Deutschland nicht geklappt, da der Schuldner bei mehreren Vollstreckungsversuchen nicht anzutreffen war und auch den VAK-Termin versäumt hat.
Nun habe ich im www. eine Kontoverbindung in England herausgefunden. Da dieser chat schon älter ist, dachte ich mir, vielleicht hat jemand mittlerweile mit der Kontopfändung im Ausland Erfahrungen gemacht und könnte mir mitteilen, was genau zu beachten ist und wie das ganze in der Praxis auszusehen hat.

Liebe Grüßen
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