Kennziffer nur noch für HH und Uelzen extra?!

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Pepsi
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#1

05.10.2008, 19:17

Hallo,

ich war grad am nachforschen, welches Gericht nun ne Extrawurst haben will bezüglich der Kennziffer und habe auf: http://www.p8n.net/form_mahnverfahren.0.html unter Punkt 4 herausgefunden, dass HH und Uelzen ne Extrawurst haben wollen..

Nun gut, für unser Stamm ZEMA Uelzen hab ich ja schon ne Kennziffer.. wie mach ichs nun für die anderen Länder? ok HH will sowieso ne eigene.. und für die anderen? WO beantrage ich denn nun die Kennziffer für die anderen.. und mit Kennziffer ist doch die Nummer gemeint, die ich anstatt Prozbev. eintrage?

und was ist mit der sogenannten EDA ID? also das 3stellige Kürzel ( meistens Buchstabenfolge des Namens)?!? kann es sein, dass es die irgendwie gar nicht mehr gibt?! finde den Antrag beim ZEMA Uelzen auch nicht mehr
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Pepsi
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#2

05.10.2008, 19:22

aaah doch jetz hab ichs gefunden.. allerdings ist da nicht die Rede davon, dass die EDA ID auch für jedes Gericht verwendet werden kann?!

ich frage mich auch, wie das überhaupt vonstatten gehen soll?! es kann doch sein dass die Kennziffer bereits vergeben ist in dem anderen Land.. muss ich dann vorher ne Anfrage stellen?! Hat das schon jemand durch?!
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Raphaela1207
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#3

06.10.2008, 10:34

Hey Pepsi,

wenn du auf die seite www.mahngerichte.de gehst, sind da schon vorbereitete Anschreiben an die jeweiligen Mahngerichte. Musst du auch für jedes Mahngericht extra machen, weil die Schreiben fast nie identisch sind. Das musst du ausfüllen und da musst du zum Teil mit angeben, ob du schon von nem anderen Mahngericht ne Kennziffer erhalten hast und wie die lautet. Diese EDA-ID kannst du nicht selber aussuchen, die vergeben die Gerichte so wie es passt.

LG Raphaela
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Pepsi
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#4

06.10.2008, 10:42

super :thx für den Link, war ich nicht drauf gekommen..

ok also muss ich quasi bei jedem MG melden, dass ich schon die und die Kennziffer habe.. na dann werd ich mich mal nach meinem Urlaub dran machen
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Soenny
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#5

06.10.2008, 11:01

Was ist denn, wenn im Antrag steht:

( )* Neuantrag oder ( )* Abänderung der Kennziffer ? Mache ich da ein Zusatzblatt, daß ich schon eine Kennziffer bei einem anderen Mahngericht habe? :oops:
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#6

06.10.2008, 11:07

ich verstehe das teilweise auch nicht.. ich werds einfach oben drüber dazu schreiben..
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#7

06.10.2008, 11:10

Dann probiere ich das auch mal ;)
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#8

06.10.2008, 11:34

Ich habe das als Zusatz mit angegeben, dass wir bei dem und dem Gericht schon ne Kennziffer haben. Hoffe ihr habt gemerkt dass ihr die zum Teil im Adobe Reader ausfüllen könnt. Ich war nämlich nicht so schlau, habe die alle fleißig anner Schreibmaschine ausgefüllt und hinterher erst festgestellt, dass ich die darüber ausfüllen kann. Halt Brett vorm Kopf.....
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#9

06.10.2008, 12:36

also bei den ersten beiden gehts nicht.. leider kann man nicht alle gleich ausfüllen..
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Petra Hetterich
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#10

23.10.2008, 15:02

Also laut Aussage des Mahngerichts Coburg kann man die Kennziffern bundesweit (Ausnahme HH + Uelzen) verwenden und die Gerichte müssen nicht erst informiert werden, das würde automatisch passieren. Die Kennziffern sind ja auch so aufgebaut, dass zB die bayerischen Gerichte Kennziffern mit 09 vorne vergeben usw. so dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Also ich wills nicht beschwören, aber das war O-Ton des AG Coburg.

lg
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