Festsetzung Gerichtsvollzieher und Vollstreckungskosten

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tobik9
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#1

02.10.2008, 11:48

Hallo zusammen,

habe hier jetzt leider ein paar Akten die für 3 Jahre in den Schrank können. Habe noch nie die Kosten dafür festsetzen lassen.

Kann mir jemand sagen, wie genau das funktioniert?

Lg Tobik9
jujo
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#2

02.10.2008, 11:50

Hallo.

Die Kostenfestsetzung musst du nach § 788 ZPO machen. Die Vollstreckungsunterlagen und der Titel müssen im Original beigefügt werden.

lg
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

02.10.2008, 11:52

Einfach einen ganz normalen KfA ans AG - Vollstreckungsgericht - mit den entstandenen Gebühren, Kosten, Auslagen und Vollstreckungsunterlagen beifügen. :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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tobik9
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#4

02.10.2008, 11:53

Super!!

Ich danke euch!

lg
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