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Festsetzung Gerichtsvollzieher und Vollstreckungskosten

Verfasst: 02.10.2008, 11:48
von tobik9
Hallo zusammen,

habe hier jetzt leider ein paar Akten die für 3 Jahre in den Schrank können. Habe noch nie die Kosten dafür festsetzen lassen.

Kann mir jemand sagen, wie genau das funktioniert?

Lg Tobik9

Verfasst: 02.10.2008, 11:50
von jujo
Hallo.

Die Kostenfestsetzung musst du nach § 788 ZPO machen. Die Vollstreckungsunterlagen und der Titel müssen im Original beigefügt werden.

lg

Verfasst: 02.10.2008, 11:52
von LuzZi
Einfach einen ganz normalen KfA ans AG - Vollstreckungsgericht - mit den entstandenen Gebühren, Kosten, Auslagen und Vollstreckungsunterlagen beifügen. :)

Verfasst: 02.10.2008, 11:53
von tobik9
Super!!

Ich danke euch!

lg