MB gegen GmbH - Habe keinen GF

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#1

30.09.2008, 06:22

Hallöchen :P ,

ich möchte wegen einer recht niedrigen Forderung einen MB gegen eine GmbH machen. Ich habe leider nicht deren Geschäftsführer. (wir haben keinen Briefkopf vorliegen, im Internet habe ich auch nichts Brauchbares gefunden).

Was kann ich (kostengünstiges) tun, um den GF herauszufinden?
Ein HR-Auszug wäre, angesichts der doch recht niedrigen Forderung, vielleicht nicht unbedingt angebracht.

Habt ihr vielleicht Tipps für mich?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

30.09.2008, 06:38

Einfach mal anrufen und nach dem Namen des Geschäftsführers fragen, vielleicht hast du Glück und man verrät es dir ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#3

30.09.2008, 06:43

Hmm.. weiß nicht.. dann kommt doch bestimmt die Frage nach dem "Warum". Was soll ich da denn sagen? "Ich möchte einen Mahnbescheid gegen Ihre Firma machen, das geht aber erst, wenn Sie mir den Namen Ihres Geschäftsführers sagen; wären sie bitte so freundlich?" :-)
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

30.09.2008, 06:44

Neee, sag doch einfach, du sollst was faxen und bräuchtest die korrekte Anrede, vom Rest weißt du nichts ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#5

30.09.2008, 06:46

Ich kann immer so furchtbar schlecht lügen.. ich werde dann rot (nagut, dass sehen die ja nicht :-) und fange an zu stottern und bei der ersten Nachfrage verplappere ich mich bestimmt :oops:
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#6

30.09.2008, 06:56

Ist eine GmbH eigentlich dazu verpflichtet auf Verlangen den Namen ihres GF herauszugeben?
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#7

30.09.2008, 07:11

Hast du keine Kollegin, die mal anrufen kann? Sonst versuch es doch einfach mal ;)

Wüßte ich jetzt grade nicht, daß die GmbH dazu verpflichtet ist, sie ist ja (hoffentlich) ordnungsgemäß eingtragen, so daß du einen HR-Auszug anfordern könntest.

Du kannst auch mal beim Handelsregister anrufen und da nachfragen. Bei unserem eher kleinen Gericht, gibt es diese Auskunft auch per Telefon.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Carmen1975
Forenfachkraft
Beiträge: 155
Registriert: 05.07.2007, 13:36
Wohnort: Karlsruhe/Stutensee

#8

30.09.2008, 07:18

Hallo,

Du musst beim MB keinen Namen angeben. Es reicht, wenn Du angibst, dass die GmbH durch den Geschäftsführer vertreten wird. Man kann ihn angeben, aber man muss es nicht.

Was bringt es Dir, wenn der GF im Titel drin steht und in zwei Jahren ist der gar kein GF mehr, sondern ein anderer?

Hab schon MB ohne GF-Angaben gemacht, war kein Problem.

Liebe Grüße
Carmen
Benutzeravatar
Schneeweißchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 25.07.2008, 09:27
Wohnort: Braunschweig

#9

30.09.2008, 07:26

@ Carmen1975: Ich dachte immer, man muss einen GF angeben, sonst kommt ne Monierung. Aber ehrlich gesagt, habe ich es noch nie ohne GF probiert. Wenn du sagst, dass das geht, dann ist das ja super und ich werde es mal versuchen :-)
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

[color=#40BF00]Das Geheimnis des Erfolges ist die Beständigkeit der Ziele.[/color]
Carmen1975
Forenfachkraft
Beiträge: 155
Registriert: 05.07.2007, 13:36
Wohnort: Karlsruhe/Stutensee

#10

30.09.2008, 07:32

Habs jetzt auch noch mal in meinem Fachwirt-Skript nachgelesen. Man kann, man muss nicht !! :pc

Urteil des BGH vom 29.06.1993, AZ: X ZR 6/93, Es ist eine namentliche Beziechnung des ges. Vertreters einer juristischen Person als Antragsgegner nicht erforderlich. Angabe Organstellung reicht aus.

Grüßle
Antworten