Arbeitsgerichtstitel - Bruttobetrag forderung

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#11

16.09.2006, 17:24

ich meinte eher die Anmeldung "überhaupt" aber wenn er dort schon länger gearbeitet hat, war er wohl angemeldet, er muss das ja auch inseinen Unterlagen haben, denn diese "Anmeldung" muss man jedes Jahr neu machen.. und bei Arbeitsende muss man den AN auch wieder abmelden, damit die KK weiß, dass der jetzt nicht mehr beim AG arbeitet.. und dann fordert die KK schon von selbst die Beitragsmeldung bzw. -zahlung ein..

da fällt mir ein, hat der AN denn ne Gehaltsabrechnung? warum hat er brutto eingeklagt?
Anton79
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#12

16.09.2006, 18:00

ja das mit der klage in brutto fand ich auch nicht gut. das war das erste was ich gefragt habe! wieso hast du in brutto geklagt!

naja, habe heute vor ca. 2 stunden mit meiner bekannten die den titel hat. (es geht um ihren bruder der kläger ist) sie hat mir gesagt das der schuldner antrag auf eröffnung eines insolvenzverfahresn gestellt hat.

hmm er hat ja ne einzelfirma, er haftet mit seinem vermögen. der antrag ist noch nicht beschieden wordne. ich denke wir probieren noch schnelle ne kontenpfändung. ohne anwalt kostet ein pü ja nur 15 euro. eine n versuch ist es wert.
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#13

17.09.2006, 20:31

also wie gesagt, ihr kann es m.E. egal sein, sie kriegt den Netto Betrag und fertig.. Gehaltsabrechnung hat sie ja wohl, also weiß sie doch den Nettobetrag..
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