Hallo an alle!
Folgender Sachverhalt: Schuldner erkennt unsere Forderung nicht an. Ich soll nun MB beantragen, habe allerdings nicht den Vornamen und auch keine Kenntnis ob es sich hierbei um eine Einzelfirma, GmbH oder dergleichen handelt. Eine Handelsregisteranfrage ergab keinen Eintrag. Internetrecherchen blieben auch erfolglos. Anrufe wurden verweigert.
Welche Möglichkeiten gibt es noch, näheres über Schuldner rauszufinden. Für eine Antwort wäre ich dankbar...merci, Grüße
Inhaber/Geschäftsführer unbekannt
- Sabrina_1985
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- Sabrina_1985
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Hab noch nie eine Gewerbeamtsanfrage gemacht. Wohin richtet man die? Und was ist der Unterschied zwischen einer Gewerbeamtsanfrage und einer Handelsregisteranfrage/auskunft?
- dundine
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gewerbeamtsanfrage ist glaube bei der stadtverwaltung zu stellen. hatte das neulich. da war auf der internetseite der stadt selber kein gewerbeamt vermerkt, hab dann dort beim pförtner angerufen und mich verbinden lassen mit dem gewerbeamt. der typ dort war auch sehr nett. durfte mir zwar keine auskunft geben, weil es eine gebührenpflichtige anfrage ist, aber die kann man auch per fax stellen und bekommt das ganze dann schriftlich zugeschickt. aber der gewerbeamtsmensch hat mir meine fragen erstmal mit ja und nein beantwortet, damit ich wusste, ob sich meine anfrage mit den kosten (glaub 10 €) auch lohnen...
- Pepsi
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jo so ca. 10 € ist bei der Stadt/Gemeinde zu stellen... na was ist da der UNterschied, der Unterschied ist, das JEDE Firma beim Gewerbeamt gemeldet sein muss (Gewerbe muss ja angemeldet sein), aber NICHT jeder automatisch beim HR gemeldet ist, denn man muss ja nicht, wenn man z.B. ne Einzelfirma ist...
- Sabrina_1985
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Vielen Dank, habt mir sehr weiter geholfen.....man lernt doch immmer wieder was dazu
- Sabrina_1985
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Hab leider gar kein Anwaltsprogramm, aber trotzdem danke für den Hinweis. Werde mir wohl ein Muster zusammen basteln
Hallo Sabrina,
spar dir das Basteln :
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Viel SpaßG E W E R B E A M T S A N F R A G E
betr. Firma : Blabla, Inhaber: Name !!, Adresse
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mit,
1. ob die angegebene Firma unter oben genannter Anschrift ansässig ist,
2. wie der angegebene Firmenname richtig lautet,
3. welche Rechtsform das Unternehmen hat,
4. welchen ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gesellschafter/Inhaber hat, falls
es sich um eine Personengesellschaft bzw. eine Einzelfirma handeln sollte und
wie dessen Privatanschrift lautet.
Das rechtliche Interesse für die Auskunft geht daraus hervor, dass gegen die Firma eine zivilrechtliche Forderung besteht, die im Wege des gerichtlichen Verfahrens geltend zu machen ist. Zur rechtssicheren Bestimmung des Anspruchsgegners wird die Auskunft benötigt.
Für entstehende Kosten sagen wir uns ausdrücklich stark; diese können hier erhoben werden. Im Interesse einer schnellen und rationellen Sachbearbeitung wird um Erteilung der Auskunft und Erhebung der Kosten per Nachnahme oder sofortiger Überweisung nach Zugang der Auskunft gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt