Gläubigerbezeichnung im MB

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Tine83
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#1

19.09.2008, 11:58

Ich habe einen ganz verwirrenden Briefkopf einer Mandantschaft. Deswegen bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich die Partei im Mahnbescheid eintragen soll.

Im BK steht: (Bezeichnung ist selbstverständlich geändert!!!)

Willi Muster
Inh. Peter u. Alfons Schmitt
Maler- und Lackierer

Vom Mandanten weis ich, dass sie eine GdbR darstellen. Wie bekomme ich das Ganze in den MB?

Würde in Spalte 3 angeben

Sonst. Rechtsform GbR
Zeile 9: Willi Muster
Zeile 10: Maler- und Lackierer
Zeile 11: Anschrift
Zeile 12: 3
Zeile 13: Gesellschafter / Gesellschafter
Zeile 14: Peter Schmitt / Alfons Schmitt
Zeile 15: Anschrift

Zweite Möglichkeit wäre die Inh. als natürliche Person in Spalte 1 anzugeben, aber irgendwie "schmeckt" mir das nicht so, da Rechnungsstellung über obigen BK gemacht wurde, somit über Unternehmen.

Wir sind uns intern nicht ganz einig und ich bin weng raus, was das Mahnwesen und die ZV angeht.
Tigra
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#2

19.09.2008, 11:59

mit was machst du den mb? schon online oder beir egvp???

da gibts gar keine zeilenangaben mehr glaub ich,
du schreibst einfach lackiereri muster mann (in eine zeile) anschrift

und ges. vertreter herr max muster und als zweiten ges. vertrerer hans muster
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Tastenluder
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#3

19.09.2008, 12:03

Woher weißt du dass die GbR sind? Ansonsten würde ich eher sagen Einzelfirma
Zeile 9: Vollständige Bezeichnung: Willi Muster Maler und Lackierer, Adresse
Zeile 13: Inhaber
Zeile 14: Peter Schmidt, Adresse von Firma
als zweiten Inhaber eintragen: Alfons Schmidt, Adresse von Firma
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Bibi
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#4

19.09.2008, 12:33

Ich hole mir vorher immer eine Gewerberegisterauskunft, um die Inhaberverhältnisse genau angeben zu können. Der Briefkopf muss nicht aktuell sein und nachher hat man den ÄRger, dass der MB dann nicht stimmt.

Ansosten gibst Du die GbR und die Gesellschafter als Gesamtschuldner an.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Bob

#5

19.09.2008, 12:44

Tastenluder hat geschrieben:Woher weißt du dass die GbR sind?
Weil es 2 sind, so dass Einzelunternehmen ausscheidet?
Tigra
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#6

19.09.2008, 12:47

@ bob dasd ist aber so nicht richtig, nicht zwingend muss man davon ausgehen, wenn 2 nach außen hin auftreten, dass sie auch nach außen hin eine gbr darstellen...
kann schon durchaus sein, dass der nur im gewerbe eingetragen ist oder einen einzelfirma hat...
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