Mahnbescheid vor Zustellung gezahlt

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

18.09.2008, 19:41

Ich hab am Mittwoch nen Mahnbescheid gemacht, da der Schuldner das Zahlungsziel 12.09. (Freitag) nicht eingehalten hat. Jetzt hat sich der Schuldner heute mit uns in Verbindung gesetzt und gesagt, er zahlt die Forderung, und hat uns den entsprechenden Online-Überweisungsbeleg zugefaxt. Kann ich nun den MB zurücknehmen, ohne dass hier noch Gerichtskosten entstehen oder fallen die GK´s an, sobald der MB beim Mahngericht eingegangen ist. Wobei ich mir nicht sicher bin, dass der MB schon eingegangen ist wenn ich den erst am Mittwoch losgeschikt hab. Und da mein Chef im Urlaub ist bleibt mal wieder alles an mir hänten *g* :roll:
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charly03
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#2

18.09.2008, 19:54

GK sind entstanden, sobald der MB-Antrag bei Gericht eingeht.

Sch hat gezahlt, nachdem Antrag raus ist? Dann hat er die Kosten dafür zu tragen, schließlich war die Frist bereits um.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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LuzZi
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#3

18.09.2008, 20:13

:zustimm
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Curry
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#4

18.09.2008, 21:05

Das kann ich ebenfalls zustimmen!
Curry

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skugga
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#5

18.09.2008, 22:29

Jepp. Solange der Schuldner die Zahlung nicht mit Zweckbestimmung auf die Hauptforderung getätigt hat, ist sie gem. BGB anzurechnen - also auf Zinsen und Kosten zuerst, und damit bleibt auch noch was von der Hauptforderung übrig, und zwar verzinslich.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Pepsi
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#6

19.09.2008, 11:52

:zustimm gute Idee!!! ich würde ihm die Kosten aufgeben und abwarten bis er den Rest zahlt..
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skugga
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#7

19.09.2008, 11:54

... und zwar inkl. Zinsen, einfach FoKo mitschicken. Wenn er sich bocksbeinig stellt, würde ich dann beizeiten auch den VB beantragen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Gast

#8

20.09.2008, 08:07

Supi! Vielen dank, das merk ich mir gleich fürs nächste Mal. :D
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Maeva
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#9

04.12.2008, 13:42

oh, das kann ich auch gut gebrauchen *g*
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kapo
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#10

15.12.2008, 10:37

hallo,

hat jemand schon einmal so einen fall gehabt, dass der antragsteller die kosten des mahnbescheids tagen muss..??

gibt es einen zeitpunkt, in dem die kosten des mb trotzdem dem antragsteller auferlegt werden können.. z. b. mahnantrag versandt am 10.10., gegnervertreter hat per fax am 11.10. mitgeteilt, dass gegner die forderung anerkennt und bis 20.10. zahlen will.. mb eingegangen bei gericht 11.10..

mir hat jemand erzählt, dass es hier einen zeitraum gibt, in dem die kosten auch dem antragsteller zu lasten gehen könnten.. wenn der gegner bezahlt und aufgrund dessen dann widerspruch einlegt und es ins gerichtliche verfahren geht..

hat einer schon mal sowas gehört..??

vg
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