Mahnbescheid Hauptforderung gezahlt

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Gast

#11

12.09.2006, 12:21

ich danke euch ganz herzlich für die vielen Antworten
ich werde jetzt dem Mahngericht mitteilen, dass der Abtragsgegner am xxx € xx bezahlt hat und beantrage, dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Ferner beantrage ich die Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren.
Was haltet Ihr denn davon? :?:
Gast

#12

12.09.2006, 12:31

Hallo an alle die mir so sehr geholfen haben.

Also ich werde jetzt dem Mahngericht mitteilen, dass der Antragsgegner am xxx € xxx gezahlt hat. Weiterhin beantrage ich, dem Antrgsgegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und bitte um eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren.
Was haltet ihr denn davon? ganz sicher bin ich mir leider immer noch nicht.
Meine Chefin will also auf keinen Fall die weiteren Gerichtskosten einzahlen so dass die Sache in das streitige Verfahren übergeht. Für rege Antworten bedanke ich mich
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